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Ansprechpartner

Udo Hübbers
Jörg Boltersdorf

Telefon: 02821/84-200
Telefax: 02821/23759

Fachbereich 10 - Zentrale Verwaltung, Bürgerservice
Kavarinerstraße 20 - 22

Öffnungszeiten:

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Mo.+ Mi. 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Di. + Do. 14.00 Uhr - 15.30 Uhr


Inhalt

Kommunalwahl - Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Paragraphenzeichen

Hier sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen festgelegt.

Diese Vorschriften bilden die wesentlichen kommunalverfassungsrechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen.

Im Kommunalwahlgesetz sind die Regelungen für die Durchführung der Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage, der Bürgermeister und Landräte sowie der Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten enthalten.

Mit dem Gesetz zur Regelung der Kommunalwahlperiode 2004 bis 2009 wurde die Wahlperiode anlässlich der allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2004 gewählten Vertretungen, (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister sowie Landräte und Landrätinnen bis zum 20. Oktober 2009 verlängert..

Die Kommunalwahlordnung ergänzt die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes.

Die Kommunalwahlgeräteordnung regelt den Einsatz von Stimmenzählgeräten bei den Kommunalwahlen.

Comiczeichnung Wahllokal

Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)        

Das Parteiengesetz enthält die bundesgesetzlichen Regelungen des Parteienrechts, insbesondere über die Stellung und Aufgaben der Parteien, den Begriff der Partei, die Namensgebung und innere Ordnung der Parteien sowie über Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung

Im Strafgesetzbuch sind Regelungen hinsichtlich des Verlustes der Wahlberechtigung sowie Strafvorschriften bei Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften enthalten.


Mit dem Wahlrecht sind melderechtliche Fragen wie der Begriff der Hauptwohnung sowie die Zulässigkeit von Melderegisterauskünften verknüpft.