Navigation
Informationen & Aktuelles
Inhalt
Kommunalwahl - Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen

- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, PDF-Format 10 KB
Hier sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen festgelegt.
Diese Vorschriften bilden die wesentlichen kommunalverfassungsrechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen.
- Kommunalwahlgesetz (KWahlG)
Im Kommunalwahlgesetz sind die Regelungen für die Durchführung der Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage, der Bürgermeister und Landräte sowie der Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten enthalten.
- Änderungsgesetz zum Kommunalwahlgesetz vom 9.10.2007
- Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG)
- Gesetz zur Regelung der Wahlperiode der im Jahr 2004 gewählten kommunalen Vertretungen
Mit dem Gesetz zur Regelung der Kommunalwahlperiode 2004 bis 2009 wurde die Wahlperiode anlässlich der allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2004 gewählten Vertretungen, (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister sowie Landräte und Landrätinnen bis zum 20. Oktober 2009 verlängert..
- Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Die Kommunalwahlordnung ergänzt die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes.
- Verordnung über den Einsatz von Stimmenzählgeräten bei Kommunalwahlen (Kommunalwahlgeräteordnung - KWahlGO)
Die Kommunalwahlgeräteordnung regelt den Einsatz von Stimmenzählgeräten bei den Kommunalwahlen.
Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
Das Parteiengesetz enthält die bundesgesetzlichen Regelungen des Parteienrechts, insbesondere über die Stellung und Aufgaben der Parteien, den Begriff der Partei, die Namensgebung und innere Ordnung der Parteien sowie über Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung
Im Strafgesetzbuch sind Regelungen hinsichtlich des Verlustes der Wahlberechtigung sowie Strafvorschriften bei Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften enthalten.
- Meldegesetz NRW, PDF-Format 11 KB (MG NRW)
Mit dem Wahlrecht sind melderechtliche Fragen wie der Begriff der Hauptwohnung sowie die Zulässigkeit von Melderegisterauskünften verknüpft.
- Runderlass: Lautsprecherwerbung und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen
Lautsprecher- und Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist grundsätzlich verboten. Für Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheide wurden hiervon durch einen Runderlass des Verkehrs- und des Innenministeriums Ausnahmen zugelassen.


