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Integrationswahl

Wahltermin: 07. Februar 2010

Grafik eines AbstimmkreuzesAm 24. Juni 2009 hat der nordrhein-westfälische Landtag mit dem Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden die Änderung des § 27 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beschlossen.

Mit diesen gesetzlichen Veränderungen wird die politische Mitwirkung für die Migranten und Migrantinnen in Nordrhein-Westfalen neu gestaltet.

So ist in Gemeinden, in denen mindestens 5.000 ausländische Einwohner und Einwohnerinnen ihre Hauptwohnung haben, zukünftig ein Integrationsrat zu bilden. Dieser setzt sich aus gewählten Vertretern und Vertreterinnen der Migranten und Migrantinnen sowie aus Mitgliedern des Rates zusammen.

Die Vertreter und Vertreterinnen der Migranten und Migrantinnen werden für die Dauer der Wahlzeit des Rates nach Listen oder als Einzelbewerber oder Einzelbewerberin gewählt. Die Wahl findet spätestens innerhalb von 16 Wahlen nach dem Beginn der Wahlzeit des Rates statt.

Anstelle eines Integrationsrates kann durch Beschluss des Rates auch ein Integrationsausschuss im Sinne der Vorschriften der GO NRW gebildet werden.

In Kleve hat sich der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 28.10.2009 für die Bildung eines Integrationsausschusses entschieden. Dieser wird sich aus 7 von den Migranten und Migrantinnen gewählten Vertretern und Vertreterinnen sowie aus 8 Ratsmitgliedern zusammensetzen.

Die Wahl zum Integrationsausschuss der Stadt Kleve findet am 7. Februar 2010 statt.


Die Wahllokale sind bei der Wahl zum Integrationsausschuss von 9 bis 18 Uhr geöffnet.

 

Wahlberechtigt für die Wahl zum Integrationsausschuss sind alle Ausländer und Ausländerinnen, die am Wahltag

  • 16 Jahre alt sind,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in Kleve haben.

Wahlberechtigt sind bei Erfüllung der oben angegebenen Voraussetzungen zudem Deutsche, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 2, 3, 4, 4a und 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes frühestens 5 Jahre vor dem Tag der Wahl erworben wurde.

Diese Personen müssen sich bis zum 12. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über die Wahlberechtigung zu führen.

Detaillierte Informationen zur Wahl können unter der Internetadresse  www.integrationsratswahlennrw.de aufgerufen werden.


Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Integrationsausschuss am 07. Februar 2010


Wahlvorschläge können bis zum 34. Tag vor der Wahl, 16.00 Uhr, beim Wahlleiter eingereicht werden. Der Wahlleiter prüft die Wahlvorschläge und legt sie dem Wahlausschuss zur Entscheidung vor.

Termin: 04. Januar 2010


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