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Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

BebauungsplanausschnittHinweis

Die hier gezeigten Pläne dienen lediglich Ihrer Information. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

Flyer Einladung

Der Vorentwurf zum neuen Flächennutzungsplan ist fertig!

Hier gelangen Sie zum Downloadbereich der Planunterlagen

Aktuelles

Am 14. Januar 2013 waren alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kleve zur Informationsveranstaltung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Kleve in die Stadthalle eingeladen. Mit ca. 400 Teilnehmern war die Resonanz erfreulich hoch, was beweist, wie wichtig den Kleverinnen und Klevern die zukünftige Entwicklung ihrer Stadt ist. Der Abend war geprägt durch eine ausführliche Erläuterung der Planung seitens der Planer und Planerinnen, einen intensiven Informations- und Meinungsaustausch, spannende Diskussionen und viele Hinweise und Vorschläge für Änderungen und Verbesserungen seitens der Kleverinnen und Klever. Zur Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Gespräche wurde ein Protokoll erstellt, welches im Downloadbereich am Ende dieser Seite zur Verfügung steht.

In der Zeit vom 07. Januar 2013 bis zum 07. Februar 2013 wurden der Plan sowie alle zugehörigen Gutachten und Dokumente im Rathaus der Stadt Kleve öffentlich ausgelegt. Dies geschah im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch. Hier gelangen Sie zu den Beteiligungsunterlagen.

Auftakt in der Stadthalle

 

Welche Funktion hat der Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan ist Bestandteil der gemeindlichen Bauleitplanung. Seine Aufstellung hat zu erfolgen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Stadtgebiet die vorhandene bzw. geplante Bodennutzung dar. Der Plan regelt insbesondere, wo und was gebaut werden darf. Die ausgewiesenen Nutzungen sind so anzuordnen, dass keine Konflikte entstehen. So kann etwa ein Wohngebiet nicht in direkter Nachbarschaft zu einem Gewerbegebiet mit störenden Betrieben geplant werden. Auf diese Weise sorgt der Flächennutzungsplan für eine sichere und geordnete städtebauliche Entwicklung.

Die Inhalte des Flächennutzungsplans sind von der Stadt bei weiteren städtebaulichen Planungen zu beachten. Eine Konkretisierung der Inhalte erfolgt durch Bebauungspläne, die für kleinere Teilräume des Stadtgebietes aufgestellt werden. Die Bebauungspläne sind dabei aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Ist z.B. eine Fläche im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt, müssen entsprechend in den Bebauungsplänen Wohngebiete ausgewiesen werden. Die Bebauungspläne werden vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen und schaffen somit konkretes Baurecht.

 

Welche Inhalte werden im Flächennutzungsplan dargestellt?

Die unterschiedlichen Flächennutzungen sind in verschiedenen Farben dargestellt. So sind z.B. Wohnbauflächen (rot), gewerbliche Bauflächen (grau), landwirtschaftliche Flächen (hellgrün) und Waldflächen (dunkelgrün) zu unterscheiden. Ferner werden u.a Verkehrsflächen sowie Flächen für Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Kirchen, Wasserflächen, Friedhöfe und Grünanlagen  dargestellt. Mit den Darstellungen bekundet die Stadt Kleve die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der nächsten 15 bis 20 Jahre. Daher enthält der Flächennutzungsplan immer auch Darstellungen, die gegenwärtig nicht der Realität entsprechen, sondern den geplanten Zustand zum Ausdruck bringen.

Flächennutzungsplanausschnitt

 

Welche Themen behandelt der Flächennutzungsplan?

Im Erarbeitungsverfahren sind insbesondere die Flächenansprüche der Nutzungen Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, Verkehr und Energie zu diskutieren. Dabei wird besonderer Wert auf eine möglichst geringe bauliche Inanspruchnahme des Landschaftsraums gelegt. Vielmehr sollen Natur und Landschaft bewahrt und geschützt werden. Dieser Grundsatz ist eines der wesentlichen Ergebnisse des Stadtentwicklungskonzepts und entspricht dem Willen des Gesetzgebers, der vorschreibt, dass mit Grund und Boden sparsam umzugehen ist und Möglichkeiten zur Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung im bestehenden Siedlungsgebiet vorrangig genutzt werden sollen (§ 1a Absatz 2 Baugesetzbuch).

Die Mithilfe der Kleverinnen und Klever bei der Ausarbeitung des nun vorliegenden Vorentwurfs des neuen Flächennutzungsplans war und ist der Stadt Kleve ein großes Anliegen. Denn die BürgerInnen verfügen über ein weitreichendes Wissen hinsichtlich der spezifischen Bedürfnisse der Bewohner einer Stadt in verschiedenen Lebenslagen und Altersgruppen, aber auch über Informationen aus dem unmittelbaren Lebensumfeld, die bei der Bearbeitung des Flächennutzungsplans von großem Wert sein können (z.B. Wissen über Konflikte zwischen verschiedenen Nutzungen, Wissen über die Nutzungshistorie bestimmter Gebiete).

Zu den Fragestellungen, die bei der Auftaktveranstaltung im November 2011 diskutiert wurden, gehörten:

  • Wo wohnen und arbeiten wir zukünftig?
  • Brauchen wir neue Baugebiete?
  • Sind neue Straßen notwendig?
  • Wo kommt unsere Energie her?
  • Wo entstehen Konflikte zwischen den Nutzungen?
  • Wo und wie wollen wir Natur und Landschaft erhalten?

Welche Antworten der jetzt vorliegende Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplans auf diese und andere Fragen gibt, erfahren Sie bei der Bürgerveranstaltung am 14. Januar 2013 in der Klever Stadthalle (s.o.).

 

Warum wird ein neuer Flächennutzungsplan aufgestellt?

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Kleve stammt aus dem Jahr 1976. Das Planwerk beinhaltet inzwischen eine Vielzahl von Änderungen, die nach und nach vorgenommen wurden, um die Planung an aktuelle Erfordernisse anzupassen. Mittlerweile bedarf der Plan hinsichtlich seiner Bestands- und Prognosedaten wie auch der Ziele der gemeindlichen Entwicklung insgesamt einer Aktualisierung. Außerdem haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Umweltrecht, geändert. Darüber hinaus gilt es auch die veränderten Rahmenbedingungen wie den Klima- und den demografischen Wandel mit ihren z.T. erheblichen Auswirkungen auf die künftige Stadtentwicklung zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund soll der Flächennutzungsplan nun im Zuge der Neuaufstellung zu einer zukunftsfähigen Grundlage für die künftige Stadtentwicklung gemacht werden.

 

Wie ist der Flächennutzungsplan aufgebaut?

Das Planwerk „Flächennutzungsplan“ besteht aus folgenden Teilen:

  • Planzeichnung, d.h. der eigentliche farbig gestaltete Flächennutzungsplan
  • Begründung zum Flächennutzungsplan, in welcher die Darstellungen begründet und vor allem die dahinter stehenden Planungsüberlegungen erläutert werden
  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung, in dem die Auswirkungen der Planung auf Natur und Umwelt dargelegt werden
  • Voreinschätzung der Auswirkungen der Planung auf geschützte Arten
  • Bilanzierung des mit dem Flächennutzungsplan zu erwartenden Eingriffs in Natur und Landschaft und des sich daraus ergebenden erforderlichen Ausgleichs
  • Fachbeiträge zu verschiedenen Themen (z.B. Stadtökologie, Mobilität/ Verkehr,  Landwirtschaft, Windenergie, Tourismus). Die Fachbeiträge werden von externen Fachleuten erarbeitet und bei der Ausarbeitung des Flächennutzungsplans berücksichtigt.

 

Wie verläuft das Aufstellungsverfahren?

Das insgesamt über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren angelegte Verfahren der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gliedert sich klassisch in die beiden zentralen Schritte der Erarbeitung des Vorentwurfs und der Erarbeitung des Entwurfs. Diese beiden Schritte sind nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in eine Beteiligung der BürgerInnen sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange einzubetten. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung besteht im Regelfall aus einer Bürgerververanstaltung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans – diese findet in Kleve am 14. Januar 2013 statt – und der Möglichkeit, im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs Anregungen vorzubringen. Zusätzlich wurde in Kleve am 23. November 2011 eine Auftaktveranstaltung als Startschuss des Verfahrens durchgeführt, zu der alle Interessierten herzlich eingeladen waren. Eine Dokumentation und Unterlagen zur Auftaktveranstaltung finden Sie im Downloadbereich am Ende der Seite.

Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung werden alle eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen ausgewertet und untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen. Die Abwägung nimmt der Rat der Stadt vor. Im Bedarfsfall wird die Planung noch einmal geändert. Die geänderte Planung – diesmal im Entwurfsstadium – wird dann ebenfalls öffentlich ausgelegt und alle BürgerInnen erhalten wieder die Möglichkeit, die Unterlagen dazu einzusehen und ggf. Anregungen vorzubringen. Erst nach Durchführung der zweiten Beteiligungsstufe kann der Rat abschließend den neuen Flächennutzungsplan als fortan gültiges Planungsdokument beschließen. Um nach dem Ratsbeschluss wirksam zu werden, bedarf der Plan der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf.

Die Erarbeitung des Flächennutzungsplans erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft Post • Welters Architekten und Stadtplaner GmbH/büro grünplan in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Planen und Bauen der Stadt Kleve.

 

Welche Rolle spielt das Stadtentwicklungskonzept?

Das Stadtentwicklungskonzept wurde in einem kooperativen Prozess in den Jahren 2008 und 2009 erarbeitet. Es definiert die wesentlichen Ziele und Entwicklungsvorstellungen für die zukünftige Klever Stadtplanung. Bestandteil ist auch ein umfassender Katalog von Maßnahmen in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Verkehr, Wirtschaft, Freiraum, Kultur und interkommunale Zusammenarbeit, deren Umsetzung Kleve zu einem noch attraktiveren Ort zum Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Erholen macht. Eine Vielzahl dieser Maßnahmen ist bereits umgesetzt oder in Angriff genommen worden.

Das Stadtentwicklungskonzept hat zunächst nur informellen Charakter. Um es mit einer Rechtsverbindlichkeit zu versehen, bedarf es der Übertragung in den Flächennutzungsplan der Stadt. Dieser Aspekt ist einer der wesentlichen Gründe für die Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzepts: Es dient der Schaffung der konzeptionellen Grundlagen und Zielaussagen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Die flächenbezogenen Aussagen (z.B. Vorschläge für neue Wohnbauflächen) werden noch einmal überprüft, ggf. aktualisiert und nach Möglichkeit in den neuen Flächennutzungsplan integriert.

 

Mitmachen erwünscht – Wie kann ich mich als BürgerIn beteiligen?

Der Prozess der Neuaufstellung des FNPs Kleve sieht neben den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren zusätzliche informelle Beteiligungsschritte vor.

Die Einbeziehung der Klever Bevölkerung ist bei der Neuaufstellung des FNPs sehr wichtig, denn die BewohnerInnen der Stadt verfügen über ein spezifisches Vor-Ort-Wissen. Diese reicht oft über die Kenntnisse der PlanerInnen und politischen Entscheidungsträger hinaus, insbesondere wenn es um konkrete Problemlagen vor Ort geht, die einer Lösung in der Zukunft bedürfen. Oft wissen die Bewohner einer Stadt am besten, wo es in den Bereichen Wohnumfeld, Einkaufen, Verkehr oder Freizeit einen Verbesserungsbedarf gibt, oft haben sie dazu hilfreiche Ideen und Vorschläge. Dabei kommt ihnen die detaillierte Ortskenntnis und in vielen Fällen das „historische Wissen“ über die Entwicklung der Stadt in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zugute. Von diesem Wissen und von diesen Ideen möchten die Klever StadtplanerInnen profitieren. Ganz nebenbei führt die Beteiligung der BürgerInnen zu einer größeren Akzeptanz des später fertig gestellten FNPs. Nur ein auf Konsens aufbauender Plan kann den Weg bereiten für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung Kleves.

Am 23. November 2011 hat die erste Informations- und Beteiligungsveranstaltung für die Klever BürgerInnen mit integriertem Workshop stattgefunden. Der Andrang war groß, ca. 150 KleverInnen hatten den Weg in die Stadthalle gefunden, um gemeinsam die Zukunft ihrer Stadt mitzugestalten. 

Die Veranstaltung diente zum einen dazu, alle Interessierten über das Verfahren zu informieren, zum anderen sollten die BürgerInnen ihre Meinung und ihre Ideen vorbringen. In fünf sogenannten „Ortsteilforen“ wurden in Gruppen jeweils auf bestimmte Klever Ortsteile bezogen wichtige Themen und Fragen diskutiert, die bei der Neuaufstellung des FNP eine wichtige Rolle spielen:

  • Wie sieht mein Ortsteil bzw. meine Stadt im Jahr 2030 aus?
  • Wo wohnen und arbeiten wir zukünftig?
  • Brauchen wir neue Baugebiete oder können wir die Potenziale im Bestand nutzen?
  • Wie bewegen wir uns in der Zukunft – sind neue Verkehrstrassen notwendig?
  • Wo kommt neue Energie her – welche Flächen stehen z.B. für Windenergie oder Solarparks zur Verfügung?
  • Wo und wie wollen wir Natur und Landschaft erhalten?

Die Ergebnisse der Diskussionen, das Programm und die Vortragspräsentation können im Downloadbereich (siehe unten) eingesehen werden.

Im Jahr 2013 wird die Beteiligung zum Flächennutzungsplan fortgesetzt: Alle Klever BürgerInnen sind herzlich zu einer weiteren BürgerInnen-Planungswerkstatt am 14.01.2013 ab 19.00 Uhr in der Stadthalle Kleve, Lohstätte 7, eingeladen. Hier soll über den Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplans diskutiert werden. Die zweite Ausgabe der Projektzeitung mit weiteren Informationen, die am 02. Januar 2013 mit dem Klever Wochenblatt an alle Haushalte verteilt wurde, steht im Downloadbereich (siehe unten) zur Verfügung.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 07.01.-07.02.2013 im Rathaus der Stadt Kleve, Zimmer 307, zur Einsicht aus.

Im weiteren Verfahrensverlauf wird – als Bestandteil des festgeschriebenen behördlichen Verfahrens – eine weitere öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgen. In den Entwurf werden die bis dahin eingegangenen Vorschläge, Ideen, Hinweise und Bedenken bereits eingearbeitet sein. Die BürgerInnen erhalten dann nochmals die Gelegenheit, Stellung zu der Planung zu beziehen. Auch dieser Beteiligungsschritt wird rechtzeitig in der Tagespresse angekündigt werden.

Um die KleverInnen auch gegen Ende des Verfahrens über den Stand der Planung zu informieren, wird es eine Abschlussveranstaltung geben, bei der es noch einmal einen Rückblick auf das Verfahren gibt und der unter breiter Beteiligung und Abstimmung entstandene Flächennutzungsplan in seiner endgültigen Fassung vorgestellt wird, bevor der Rat der Stadt ihn beschließen und er der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vorgelegt wird.

Beispielfoto aus der Bürgerbeteiligung zum Stadtentwicklungskonzept

 

 

Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Experten

Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist die Stadt Kleve auf das Fachwissen anderer Behörden und Institutionen zu verschiedenen Belangen wie z.B. Umwelt,  Natur- und Denkmalschutz oder Verkehr und Infrastruktur angewiesen, um alle Aspekte bei der Planaufstellung angemessen berücksichtigen zu können und so eine ausgewogene Planung zu erhalten, die auf bestmögliche Weise das Interesse der Allgemeinheit widerspiegelt.

Daher werden die o.g. Akteure auf verschiedenen Wegen in das Verfahren eingebunden.

Zu Beginn der inhaltlichen Ausarbeitung des Plans wurde am 27. September 2011 ein Behörden- und Scopingtermin durchgeführt. Dieser hatte die Funktion schon frühzeitig alle Behörden und Träger öffentlicher Belange über das Verfahren zu informieren sowie insbesondere zu Umweltbelangen die Aktualität des Datenbestands abzugleichen und erste wichtige Hinweise von Fachleuten zu erhalten, die es in der Planung zu berücksichtigen gilt.

Die Eingeladenen waren aufgefordert, bei Bedarf eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Diese Möglichkeit bleibt auch weiterhin während des gesamten Verfahrens bestehen. Die übermittelten Informationen werden bei der Aufstellung des Plans berücksichtigt.

Auch im weiteren Verfahrensverlauf gibt es Beteiligungsmöglichkeiten für Behörden und Träger öffentlicher Belange, sowohl in Form von Expertenworkshops als auch im Rahmen des formalen Beteiligungsverfahrens gemäß dem Baugesetzbuch. Eine rechtzeitige Mitteilung bzw. Einladung erfolgt rechtzeitig.

 

Ihre Ansprechpartner

Name Kontakt
Verena Ruckes
Kavarinerstraße 20-22
47533 Kleve
Tel.: 0 28 21 / 84 - 342
E-Mail: Verena.Ruckes@Kleve.de
Dirk Posdena
Kavarinerstraße 20-22
47533 Kleve
Tel.: 0 28 21 / 84 - 366
E-Mail: Dirk.Posdena@Kleve.de

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