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Bebauungspläne
Ansprechpartner
Dirk Posdena
Tel.: 0 28 21 / 84 - 366E-Mail: Dirk.Posdena@Kleve.de Kavarinerstraße 20-22
47533 Kleve
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Tel.: 0 28 21 / 84 - 342E-Mail: Verena.Ruckes@Kleve.de Kavarinerstraße 20-22
47533 Kleve
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Tel.: 0 28 21 / 84 - 268E-Mail: Hannah.Baltes@Kleve.de Kavarinerstraße 20-22
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Die Bebauungspläne der Stadt Kleve
Sie interessieren sich für die Bebauungspläne der Stadt Kleve? Auf den Seiten für die Bauleitplanung der Stadt Kleve wollen wir Sie zum einen über aktuelle Planaufstellungen und Planänderungen informieren, darüber hinaus aber auch wichtige Begriffe der Bauleitplanung erklären und näher erläutern.
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Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Eine Gemeinde beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Stadt wie und wo gebaut werden darf, und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. Grundlage hierfür ist das Baugesetzbuch (BauGB).
So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für die Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Führung von Versorgungsleitungen, Parkflächen und Grünflächen oder auch die Flächen für Kindergärten und Schulen.
Die Stadt Kleve möchte Sie auf den Seiten zur Bauleitplanung darüber informieren, wo im Stadtgebiet aktuell Bebauungspläne aufgestellt oder geändert werden. Langfristig geplant ist, Sie über alle Bebauungspläne der Stadt Kleve sowie sämtliche Aufstellungs- und Änderungsverfahren online zu informieren. Dieses ist allerdings mit einem relativ hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden, so dass wir Ihnen diese Serviceleistung nur schrittweise anbieten können. Das Angebot wird laufend ergänzt und aktualisiert. Einen Anspruch auf Vollständigkeit kann allerdings nicht erhoben werden.
Sie können uns selbstverständlich ihre Anregungen zu den einzelnen Verfahren auch per Email zukommen lassen. Durch einen Mausklick auf den entsprechenden Button können Sie sich den gewünschten Bebauungsplan auf Ihrem Bildschirm anezeigen lassen. Zudem wird Ihnen der entsprechende Verfahrensstand dargestellt, so dass Sie uns im Rahmen der Bürgerbeteiligung oder der Offenlage bei der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bebauungsplänen Ihre Meinung mitteilen können. Sollten Sie zu diesem Themenkomplex noch Fragen haben, so stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachbereichs Planen und Bauen gerne zur Verfügung.


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