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Grundstückszufahrten / Bordsteinabsenkung
Eine Bordsteinabsenkung für eine Grundstückszufaht bedarf einer gesonderten Genehmigung, bei der Ihnen die technischen Vorschriften für die Herstellung der Überfahrt genannt werden. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird eine Abnahme durch den Außendienstmitarbeiter der Umweltbetriebe der Stadt Kleve (USK) vorgenommen.
Folgende Angaben/Unterlagen werden benötigt:
- Adresse des Antragstellers
- Angaben des Grundstückes
- Skizze oder Plan des Straßenbereiches mit
Darstellung der erforderlichen Absenkung
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.
Im Downloadbereich (sh. unten) finden Sie einen Antragsformular für eine Grundstückszufahrt
in den Formaten PDF (Adobe) und DOC (Word).
Ihre Ansprechpartner
| Name | Kontakt |
|---|---|
| Werner Bodden |
Kavarinerstraße 20-22 47533 Kleve Tel.: 0 28 21 / 84 - 284 E-Mail: Werner.Bodden@Kleve.de |

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