Inhalt
555/IX. 123. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich Heidberg im Ortsteil Materborn
hier: Einleitung des Verfahrens
| Vorlagennummer | 555/IX. |
|---|---|
| Beratungsart | öffentlich |
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur 123. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kleve für den Bereich Heidberg im Ortsteil Materborn einzuleiten.
Der Öffentlichkeit ist frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Sachverhalt:
Mit dem Erlass der Klimaschutznovelle des Baugesetzbuches (BauGB) vom 22.07.2011 hat der Bundesgesetzgeber dem Erfordernis des Klimaschutzes und der Klimaanpassung Rechnung getragen. Durch die Gesetzesänderung sind auch die Gemeinden aufgefordert, in ihrer städtebaulichen Planung die Belange des Klimaschutzes stärker als bisher zu berücksichtigen. Insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung haben die Gemeinden die Möglichkeit, die Weichen zu stellen für eine nachhaltige Stadtentwicklung, in welcher auch der schonende Umgang mit Ressourcen und der Einsatz Erneuerbarer Energien eine wichtige Rolle spielen.
Aus Sicht der Verwaltung sollte die Stadt Kleve dem Aufgabenfeld „Klimaschutz“ besondere Bedeutung beimessen und die Initiative ergreifen für geeignete Maßnahmen bzw. Planungen in diesem Bereich – nicht zuletzt, um ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden und so möglicherweise den Anstoß zu geben für weitere Projekte und Initiativen.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Gelände der ehemaligen Deponie Heidberg. Die Fläche bietet sich für eine derartige Nutzung an, handelt es sich doch um einen vorbelasteten Standort, wie er vom Gesetzgeber gefordert wird, um die Voraussetzungen für eine Vergütung zu erfüllen, der zudem über eine Hanglage mit Südost-Ausrichtung verfügt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Kleve stellt das Deponiegelände als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Ablagerung“ dar. Der Osten der Deponie wird als Wohnbaufläche dargestellt. Um Planungsrecht für die Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen, schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen des 123. Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens die Darstellungen „Grünfläche mit Ablagerung“ und „Wohnbaufläche“ im Bereich der Deponie in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ umzuwandeln. Eine aktuelle Untersuchung geeigneter Wohnbauflächen im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Kleve ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die östliche Teilfläche der Deponie sich vor allem aufgrund der Altlastenproblematik nicht als Wohnbaufläche eignet. Aus diesem Grund ist ihre Rücknahme in den Planungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bereits berücksichtigt worden. Der gesamte Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 4,4 ha, davon sind derzeit ca. 3,4 ha im Flächennutzungsplan als Grünfläche und ca. 1 ha als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Weiterhin bedarf es zur planungsrechtlichen Zulässigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans, der aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Es wird von der Möglichkeit des Parallelverfahrens gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB Gebrauch gemacht, wonach die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans gleichzeitig durchgeführt werden können. Der Bebauungsplan erhält die Nummer 4-288-0.
Da ein potenzieller Vorhabensträger bereits Interesse an der zeitnahen Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Deponie Heidberg bekundet hat, soll die Schaffung des Planungsrechts von der derzeit durchgeführten Neuaufstellung des Flächennutzungsplans abgekoppelt werden.
Beratungsweg:
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Bau- und Planungsausschuss, 07.05.2012
| Wortbeitrag: | Auf Vorschlag der Ausschussvorsitzenden Angenendt werden die Tagesordnungspunkte 2 und 3 gemeinsam abgehandelt. Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache. Ausschussvorsitzende Angenendt erkundigt sich, ob Beratungsbedarf besteht. Dies ist nicht der Fall. Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 555/IX. zu beschließen. |
|---|
Haupt- und Finanzausschuss, 16.05.2012
| Wortbeitrag: | Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei einer Gegenstimme, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen. |
|---|
Rat, 30.05.2012
| Beschluss: | Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, das Verfahren zur 123. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kleve für den Bereich Heidberg im Ortsteil Materborn einzuleiten. Der Öffentlichkeit ist frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. |
|---|

Social Media