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569/IX. Entwicklung der Schullandschaft


hier: Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit den Gemeinden Kranenburg und Bedburg-Hau

Vorlagennummer569/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


a) Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Kleve und den Gemeinden Kranenburg und Bedburg-Hau über die Übertragung der Aufgaben eines Schulträgers für die Gesamtschule. Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf der Genehmigung des Landrates Kreis Kleve als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde.

b) Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Kleve und der Gemeinde Bedburg-Hau über die Übertragung der Aufgaben eines Schulträgers für die Sekundarschule. Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf der Genehmigung des Landrates Kreis Kleve als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde.

c) Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Kleve und der Gemeinde Kranenburg über die Übertragung der Aufgaben eines Schulträgers für die Sekundarschule. Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf der Genehmigung des Landrates Kreis Kleve als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde.

Sachverhalt:


Der Rat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2011 die Errichtung einer integrierten Gesamtschule mit gemeinsamem Unterricht und im gebundenen Ganztag zum Schuljahr 2012/ 2013 und die Errichtung einer integrierten Sekundarschule mit gemeinsamem Unterricht im gebundenen Ganztag zum Schuljahr 2012/ 2013 beschlossen. Darüber hinaus hat der Rat beschlossen, mit den beteiligten Kommunen öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zu schließen.

Ausweislich der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen orientieren sich die Kostenerstattungen an den im jeweiligen Haushaltsplan aufgeführten Aufwendungen des jeweiligen Produktes. Unter Berücksichtigung von den Anmeldungen zum Schuljahr 2012/ 2013 ergeben sich für die Gesamtschule Erstattungen für 2012 in Höhe von insgesamt rund 17.000 €, für die Sekundarschule für den Zeitraum bis zum 31.12.2012 rund 14.000 €. Mit der weiteren Aufnahme von Schülern aus den beteiligten Gemeinden erhöhen sich die entsprechenden Erstattungen anteilmäßig.
Weitere Eckpunkte sind die Deckelung der Kostenerstattung für Kranenburg auf insgesamt 200 Schüler/innen für die Sekundar- und Gesamtschule. Dies entspricht in etwa der Schülerzahl der bisherigen Hauptschule in Kranenburg.
Die Deckelung der Kostenerstattung für Bedburg-Hau beläuft sich auf 75 Schüler/innen. Hierbei ist berücksichtigt, dass die Gemeinde Bedburg-Hau über eine eigene Sekundarschule verfügen wird.

Auswirkungen:


Die daraus resultierenden finanziellen Erträge und Aufwendungen sind abschließend noch nicht zu beziffern.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 16.05.2012
Wortbeitrag:
Erster Beigeordneter Haas erläutert die Drucksache. In Kranenburg gebe es eine Deckelung von insgesamt 200 Schülerinnen und Schülern für die Sekundar- und die Gesamtschule. Aufgrund der Auflösung der Hauptschule in Kranenburg müssten in Kleve zusätzlich Schülerinnen und Schüler aus Kranenburg aufgenommen werden. Die dadurch entstehenden Kosten werde die Gemeinde Kranenburg über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mittragen. In Bedburg-Hau gebe es eine Kostendeckelung für die Gesamtschule in Höhe von 75 Schülerinnen und Schülern, da eine zweizügige Sekundarschule in Bedburg-Hau als Dependance mit 50 Schülerinnen und Schülern errichtet werde. In Bedburg-Hau gebe es zudem noch eine Vereinbarung bezüglich der Gesamtschule mit Goch. Aus Sicht der Verwaltung handele es sich um einen fairen Kompromiss. Die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen seien mit den Verwaltungen der Nachbarkommunen textlich abgestimmt. Allerdings stehe die endgültige Rückmeldung vom Kreis noch aus.

StV. Frantz beantragt für seine Fraktion Beratungsbedarf.

StV. Janssen äußert, dass seine Fraktion vom Grundsatz her zustimmen könne, allerdings auch noch Beratungsbedarf habe, da die Drucksache einigen Ratsmitgliedern erst am heutigen Tage zugegangen sei.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 30.05.2012
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig

a) die der Erst- und Zweitschrift der Niederschrift beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Kleve und den Gemeinden Kranenburg und Bedburg-Hau über die Übertragung der Aufgaben eines Schulträgers für die Gesamtschule. Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf der Genehmigung des Landrates des Kreises Kleve als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde.

b) die der Erst- und Zweitschrift der Niederschrift beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Kleve und der Gemeinde Bedburg-Hau über die Übertragung der Aufgaben eines Schulträgers für die Sekundarschule. Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf der Genehmigung des Landrates des Kreises Kleve als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde.

c) die der Erst- und Zweitschrift der Niederschrift beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Kleve und der Gemeinde Kranenburg über die Übertragung der Aufgaben eines Schulträgers für die Sekundarschule. Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf der Genehmigung des Landrates des Kreises Kleve als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde.

d) die Verwaltung für den Fall, dass eine der Gemeinden die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Gesamtschule nicht abschließen wird, zu beauftragen, die notwendigen Verfahrensschritte gemäß § 78 Abs. 4 Schulgesetz NRW einzuleiten. Die erforderlichen Abstimmungen mit der Bezirksregierung und dem Kreis Kleve sind sofort aufzunehmen.
Wortbeitrag:
Erster Beigeordneter Haas erläutert den ergänzenden Beschlussvorschlag. Es erscheine doch etwas außergewöhnlich, dass die Gemeinde Kranenburg die auf Bürgermeisterebene abgestimmten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen ihren politischen Gremien nicht zur Entscheidung vorlege und somit die von der Bezirksregierung gesetzte Frist des 31.05.2012 nicht eingehalten werden könne. Daher habe die Verwaltung diesen ergänzenden Beschlussvorschlag d) vorgelegt. Zur Klärung der Angelegenheit finde am kommenden Tag um 9.00 Uhr ein Termin mit den Beteiligten bei der Bezirksregierung statt.

StV. Janssen verweist auf die Beratung in der interkommunalen Schulausschusssitzung im vergangenen Jahr, in der ein einstimmiger Beschluss zur Umsetzung der neuen Schullandschaft unter Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen geschlossen worden sei. Damit sei allen Beteiligten klar gewesen und zugestimmt worden, dass finanzielle Ausgleichsleistungen an die Stadt Kleve zu zahlen seien. Er hoffe, dass die Gemeinde Kranenburg durch das Gespräch bei der Bezirksregierung noch zum Umdenken gebracht werden könne, da sie sich nicht aus der Beschulung ihrer Kinder zurückziehen dürfe. Durch den Auslauf der Hauptschule würden immerhin 350.000 € eingespart, von denen ein Großteil an die Stadt Kleve aufgrund der Beschulung der Kranenburger Kinder fließen müsse. Sollte die Beteiligung der Gemeinde Kranenburg nicht gelingen, werde seine Fraktion den ergänzenden Beschlussvorschlag nach § 78 Abs. 4 Schulgesetz mittragen.

StV. Frantz verweist ebenfalls auf den aus der interkommunalen Schulausschusssitzung im Dezember 2011 resultierenden Konsens. Die SPD-Fraktion spreche sich dafür aus, dass der Weg schleunigst weiter vorangeschritten werde und keine Verzögerungen riskiert würden. Zwar sei Kleve in der Position, Schulen vorhalten und letztlich auch finanzieren zu müssen. Allerdings sei es auch Sinn der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen, die finanzielle Aufgabe gemeinsam zu stemmen. Sollte es bei der Gemeinde Kranenburg noch Unsicherheiten geben, gelte es, diese auszuräumen. Sofern dies nicht gelinge und dies bedeute, dass Kranenburg sich nicht beteiligen werde, könne auch seine Fraktion dem ergänzenden Beschlussvorschlag zustimmen.

Bürgermeister Brauer macht deutlich, dass etwaig auftretende Unwägbarkeiten nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen würden. Die Schulbetriebe würden in jedem Fall starten.

StV. Rütter glaubt vielmehr an ein Versäumnis und nicht an eine Absicht der Gemeinde Kranenburg und hofft, dass ein entsprechender Beschluss am kommenden Tag in Kranenburg gefasst werde. Es dürfte klar sein, dass die Gesamt- sowie die Sekundarschule tatsächlich starten werden und es nun einzig noch um die Übernahme der Trägerschaft gehe. Dabei sollte allerdings vermieden werden, dass das von den Kommunen entwickelte Konzept zur Schullandschaft am Ende vom Kreis umgesetzt werde.

StV. Dr. Leenders widerspricht StV. Rütter was die Hintergründe für das Fehlen der angesprochenen Beschlussvorlage in Kranenburg angehe. Sollte § 78 Abs. 4 Schulgesetz tatsächlich greifen und der Kreis die Trägerschaft übernehmen, möchte er wissen, ob der Kreis sich seine Auslagen dann über die Kreisumlage von der Gemeinde Kranenburg zurückhole.

Erster Beigeordneter Haas erklärt, dass das Verfahren nach § 78 Abs. 4 des Schulgesetzes vorsehe, dass der Kreis eintreten müsse, sofern sich die Kommunen nicht entsprechend beteiligten. Die Entscheidung werde von der Bezirksregierung getroffen. Nach Beratung in den Gremien des Kreises werde dieser die Trägerschaft für die Gesamtschule übernehmen. Er verweist auf seine Ausführungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, in der er von einem fairen Kompromiss für alle Beteiligten gesprochen habe.

StV. Bay äußert, dass auch er es für beschämend halte, wenn der Kreis Kleve als Träger eintreten müsste. Weiter bezieht er sich auf den von der Lenkungsgruppe erstellten pädagogischen und strukturellen Ablaufplan und vergewissert sich, dass die Beratungen des Kreises Kleve nicht dazu führten, dass es in irgendeiner Form zu zeitlichen, organisatorischen oder inhaltlichen Änderungen komme.

Bürgermeister Brauer antwortet, dass dies für ihn absolut sicher sei. Er lässt über die Beschlussvorschläge a), b), c) und den ergänzenden Beschlussvorschlag d) der Drucksache Nr. 569/IX. abstimmen.

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