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564/IX. Änderung der Satzung vom 11.06.2008 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Aufnahme in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Kleve
| Vorlagennummer | 564/IX. |
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| Beratungsart | öffentlich |
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt, die Satzung vom 11.06.2008 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Aufnahme in Tageseinrichtungen für Kinder entsprechend der beigefügten Anlage zu ändern und neue Elternbeiträge für die Zeit ab dem 01.08.2012 festzusetzen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.03.2012 wurde angekündigt, dass von der Verwaltung ein Vorschlag zur Anpassung der Elternbeiträge ausgearbeitet wird (DS Nr. 519/IX).
Im Kindergartenjahr 2010/2011 wurden insgesamt 815.152 € an Elternbeiträgen festgesetzt. Dieser Beitrag deckt die Kindpauschalen von 7.791.502 € nur zu 10,46 %. Dieser Deckungsgrad liegt deutlich unter den Finanzierungsannahmen des Landes von 19 % der Betriebskosten.
Die Elternbeiträge hat der JHA zuletzt in seiner Sitzung am 25.11.2009 für die Zeit ab dem 01.08.2010 neu festgesetzt. Seinerzeit ist keine allgemeine Erhöhung der Beiträge erfolgt, es gab nur einzelne Änderungen. Es wurde eine 2. Beitragsstufe eingefügt, um die Situation von Familien mit geringem Einkommen besser zu berücksichtigen. Für Höherverdienende (Jahresbruttoeinkommen ab 61.000 €) wurden neue Beitragsstufen eingefügt. Bei diesen Beitragsstufen gab es Erhöhungen der Beiträge. In allen Stufen wurden Cent-Beiträge gerundet.
Seit in Kraft treten des KiBiz am 01.08.2008 hat es noch keine allgemeine Erhöhung der Beiträge gegeben.
Nach Ansicht der Verwaltung ist jetzt eine allgemeine Anpassung vorzunehmen. Es sollte eine Erhöhung der Elternbeiträge ab dem 01.08.2012 um 10 % erfolgen und ab dem 01.08.2013 eine jährliche Erhöhung um 1,5 % entsprechend den Steigerungen der KiBiz-Pauschalen gem. § 19 Abs. 3 KiBiz.
Bei einem von der Verwaltung vorgenommenen interkommunalen Vergleich verschiedener Jugendämter hat sich gezeigt, dass die Elternbeiträge in Kleve bei niedrigen und mittleren Einkommen im unteren Bereich liegen. Die vorgeschlagene Erhöhung ist daher vertretbar.
Beratungsweg:
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Jugendhilfeausschuss, 09.05.2012
| Wortbeitrag: | Fachbereichsleiter van Elsbergen erläutert die Drucksache. StV. Kanders kündigt für die CDU- Fraktion weiteren Beratungsbedarf an. Erster Beigeordneter Haas weißt darauf hin, dass die Beiträge bei den geringen und mittleren Einkommen an der untersten Schwelle der Belastung liegen. Lediglich bei den hohen Einkommen sei die Stadt Kleve bei den Beiträgen höher als bei anderen Kommunen. Hierzu liest er Vergleichszahlen aus Kommunen aus den Kreisen Kleve und Wesel vor. Diese Zahlen werden den Fraktionen zu Verfügung gestellt. StV. Döllekes meldet ebenfalls Fraktionsberatung an. StV. Lichtenberger fragt, wie hoch der Prozentsatz der Elternbeiträge nach der Erhöhung der Beiträge sei. Empfohlen werde vom Land 19 %. Erster Beigeordneter Haas rechnet vor, dass durch die neuen Beiträge eine Deckung von ca. 12 – 13 % erreicht werde. |
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Haupt- und Finanzausschuss, 16.05.2012
| Wortbeitrag: | StV. Janssen beantragt für seine Fraktion Beratungsbedarf. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen. |
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Rat, 30.05.2012
| Beschluss: | Bürgermeister Brauer lässt zunächst über den Beschlussvorschlag der Drucksache Nr. 564/IX. abstimmen. Beschluss: Der Rat der Stadt Kleve lehnt den Beschlussvorschlag der Drucksache Nr. 564/IX. mehrheitlich bei einer Ja-Stimme ab. Bürgermeister Brauer lässt sodann über den gemeinsamen Antrag der FDP- sowie der CDU-Fraktion abstimmen. Beschluss: Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei elf Gegenstimmen folgende Satzung zur Änderung der Satzung vom 11.06.2008 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Aufnahme in Tageseinrichtungen für Kinder: Satzung vom __.__.2012 zur Änderung der Satzung vom 11.06.2008 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Aufnahme in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Kleve Aufgrund des § 23 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 30.10.2007 (GV. NRW. S. 462), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25.07.2011 (GV. NRW. S. 385), der §§ 7, 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 685), des § 90 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975), hat der Rat der Stadt Kleve am 30.05.2012 folgende Satzung zur Änderung der Satzung vom 11.06.2008 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Aufnahme in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Kleve beschlossen: § 1 Nach der Beitragstabelle in § 4 Abs. 3 werden folgende Sätze 4 und 5 neu eingefügt: „Die Elternbeiträge erhöhen sich zum 01.08. eines jeden Jahres, erstmalig zum 01.08.2012 und zunächst letztmalig zum 01.08.2016, um 1,5 %, gerundet auf volle Euro. Die Jahresbruttoeinkommen erhöhen sich zum 01.08. eines jeden Jahres, erstmalig zum 01.08.2013 und zunächst letztmalig zum 01.08.2016, um 1,5 %, gerundet auf volle Hundert Euro.“ § 2 Diese Satzung tritt am 01.08.2012 in Kraft. Als persönliche Erklärung teilt StV. Welberts mit, dass er den Beschlussvorschlag ablehne, da er die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefährdet sehe. |
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| Wortbeitrag: | Zur Erläuterung der Gründe für die Vorlage dieses Beschlussvorschlages teilt Erster Beigeordneter Haas mit, dass die Beiträge seit 1993 nicht geändert worden seien. Der Rat habe lediglich beschlossen, eine Differenzierung der Einkommen über 61.000 € weiter vorzunehmen. Die Inflationsrate betrage seit 1993 rd. 35 %. Die laufenden Kosten betrügen zum April 2012 für 1.592 Kinder, davon 1.406 in Kindertageseinrichtungen und 186 in Tagespflege, 8,65 Mio. €, wovon die Stadt etwas mehr als 50 % trage. Diese Gründe hätten die Verwaltung zur Vorlage der Erhöhung um 10 % der Beiträge bewegt, wobei die Stadt Kleve beim Vergleich mit anderen Kommunen nach wie vor im unteren Bereich der Beiträge liege. StV. Janssen äußert, dass er die Hintergründe des Kämmerers für die Erhöhung verstehen könne, seine Fraktion den Beschlussvorschlag in dieser Form aber nicht mittragen werde. Sie halte es allerdings für notwendig, dass Dienstleistungen der Stadt zu einem gewissen Grad zu bezahlen seien. In der Vergangenheit sei das Hauptaugenmerk immer darauf gelegt worden, sämtliche Gebühren möglichst im unteren Bereich zu halten, wobei ein Ausgleich stattfinden müsse. Seine Fraktion schlage daher vor, die Gebühren jedes Jahr zum 01.08., erstmalig zum 01.08.2012 und zunächst letztmalig zum 01.08.2016, um 1,5 % zu erhöhen. Dies bedeute Planungssicherheit für alle Beteiligten. Im Jahr 2017 sollten die Entwicklungen neu bewertet werden. StV. Frantz teilt mit, dass die SPD-Fraktion sowohl den Verwaltungsvorschlag als auch den Vorschlag der CDU-Fraktion ablehnen werde. Seine Fraktion stelle fest, dass die Eltern, insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, immer mehr durch Gebühren, Beiträge, etc. belastet würden, so dass es jetzt nicht an der Zeit sei, eine Erhöhung vorzunehmen. Sofern eine Erhöhung, z.B. zur Erreichung des vom Land anvisierten Betriebskostenrahmens von 19 %, notwendig werde, könne sie in den Folgejahren immer noch beschlossen werden. Die Verwaltung sei auf eine kinderfreundliche Stadt angewiesen und wolle die Kinder in Kleve halten. Aus diesem Grund müsse den Eltern entgegengekommen werden. Seine Fraktion befürchte auch, dass bei einer Erhöhung die Tendenz steigen werde, das Betreuungsgeld vermehrt in Anspruch zu nehmen. StV. Siebert teilt mit, dass auch die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN die Verwaltungsvorlage ablehnen werde. Dem Modifizierungsvorschlag der CDU-Fraktion könne ihre Fraktion zustimmen, da eine Erhöhung von 1,5 % pro Jahr noch unter der Inflationsgrenze liege und für die Eltern die nötige Planungssicherheit vorhanden sei. Sie merkt zudem an, dass die Stadt Kleve sich neben der hochschul- und studentenfreundlichen Stadt auch für eine kinderfreundliche Stadt rühmen solle. StV. Rütter führt aus, dass auch die FDP-Fraktion die Verwaltungsvorlage ablehnen werde, da sie diese für unverhältnismäßig halte. Eine Erhöhung von 1,5 % befristet auf fünf Jahre könne seine Fraktion sich vorstellen. Sie mache einen Ergänzungsvorschlag dahingehend, dass auch die Einkommensgrenzen um 1,5 % entsprechend mit ansteigen sollten, da die Inflation auch für die Einkommen der Eltern gelte. Er weist zudem darauf hin, dass es in Nordrhein-Westfalen auch Kommunen gebe, die gar keine Beiträge erhöben. StV. Zigan teilt mit, dass auch seine Fraktion einer Erhöhung von 10 % nicht zustimmen und sich dem Vorschlag der CDU-Fraktion anschließen werde. StV. Janssen teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag der FDP-Fraktion zustimmen könne, wenn die Einkommen erstmalig zum 01.08.2013 erhöht würden. Erster Beigeordneter Haas weist darauf hin, dass das Land in der Kindergartenbeitragserstattung für das beitragsfreie Jahr mit einer Elternquote von 19 % rechne. Die Stadt Kleve erreiche diese derzeit mit 10,46 % und bei der vorgeschlagenen Anhebung mit 12 bis 13 %. Sollte das Land ein weiteres beitragsfreies Kindergartenjahr beschließen, so würde die Stadt Kleve noch ein Geschäft machen. Er räumt den Fehler ein, dass die Stadt Kleve die Beiträge in der Vergangenheit nicht sukzessive angehoben habe, weist aber auch darauf hin, dass diese Kosten durch den allgemeinen Steuerzahler zu tragen seien. Sollte dem Vorschlag der FDP-Fraktion Folge geleistet werden, so bitte er darum, die Jahreseinkommen der Eltern auf volle Hundert aufzurunden. |

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