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Angelscheine
Das Fischen in öffentlichen Gewässern ist ohne gültige Erlaubnis nach den Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen ausdrücklich verboten.
Die Stadt Kleve stellt lediglich Angelscheine für den Spoykanal (nördlich der Brücke Werftstraße bis einschließlich nördlich Vorhafen der Schleuse Brienen) aus.
Einen solchen Fischereierlaubnisschein kann jeder beantragen, der im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist. Der Fischereischein ist bei Antragstellung vorzulegen.
Der Fischreierlaubnisschein ist bis zum Ende des jeweiligen Jahres gültig.
Haben Sie noch Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an den zuständigen Sachbearbeiter.


