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Abgeschlossenheitserklärungen
Dem Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseingentumsgesetz sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Lageplan,
- Grundrisszeichnungen,
- Ansicht und Schnitt des Wohngebäudes.
Die Unterlagen sind formlos in zweifacher Ausfertigung einzureichen
Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner


