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Ehefähigkeitszeugnis
Welche Urkunden und Bescheinigungen für eine Eheschließungen im Ausland benötigt werden, bestimmen die Vorschriften des jeweiligen Staates. Informationen darüber erhalten Sie bei Botschaften und Konsulaten, die Sie vielfach auch über das Internet erreichen können (www.auswaertiges-amt.de). Für den Fall, dass ein Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschließung im Ausland gefordert wird, kann dieses beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden. Vom Tag der Ausstellung an gerechnet, ist das Ehefähigkeitszeugnis 6 Monate gültig. Hiermit wird bescheinigt, dass einer Eheschließung keine Ehehindernisgründe nach deutschem Recht entgegenstehen.
Da je nach Einzelfall u.U. umfangreiche Unterlagen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beizubringen sind, empfiehlt es sich, dieses rechtzeitig vor dem Trauungstermin im Ausland zu beantragen.
Haben Sie noch Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per EMail an die zuständigen Sachbearbeiterinnen.


