Inhalt

Beistandschaft

 

Auf Antrag kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt oder der die alleinige elterliche Sorge innehat, beim Fachbereich Jugend und Familie die Einrichtung einer Beistandschaft für die

  • Feststellung der Vaterschaft und oder
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

einrichten lassen. Durch die Beistandschaft wird Ihre elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Eine Beendigung der Beistandschaft ist jederzeit möglich. Es genügt eine kurze schriftliche Mitteilung. Sie können die Beistandschaft auch schon vor der Geburt Ihres Kindes beantragen.

Die Zuständigkeiten der Mitarbeiter/innen im Sachgebiet "Beistandschaften" richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Buchstabenzuordnung:

 

Graven, HeinrichHermsen, JuliaIcks, BarbaraKüppers, Helmut
JFEA
LGKB
MHSC
NIXD
O YT
P ZU
Q  V
R  W

 

Haben Sie noch Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an den zuständigen Sachbearbeiter.

Ihre Ansprechpartner

Name Kontakt
Heinrich Graven
Lindenallee 33
47533 Kleve
Tel.: 0 28 21 / 99 7 99 - 604
E-Mail: Heinz.Graven@Kleve.de
Julia Hermsen
Lindenallee 33
47533 Kleve
Tel.: 0 28 21 / 99 7 99 - 606
E-Mail: Julia.Hermsen@Kleve.de
Barbara Icks
Lindenallee 33
47533 Kleve
Tel.: 0 28 21 / 99 7 99 - 618
E-Mail: Barbara.Icks@Kleve.de
Helmut Küppers
Lindenallee 33
47533 Kleve
Tel.: 0 28 21 / 99 7 99 - 605
E-Mail: Helmut.Kueppers@Kleve.de

Downloads

nach oben