
Im folgenden finden Sie Informationen zu
- den beabsichtigten Vergabeverfahren im Rahmen von beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb sowie zu
- den vergebenen Aufträgen nach Beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben (§ 19 Abs. 5 VOB/A, § 30 UVgO):