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Sorgerechtserklärung

Wenn Sie mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet sind, haben Sie als Mutter grundsätzlich die alleinige elterliche Sorge.

Sie müssen jedoch nicht verheiratet sein, um die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben. Dazu können Sie gemeinsam mit dem Vater des Kindes eine Sorgeerklärung abgeben. Die Beurkundung dieser Sorgeerklärung kann kostenfrei beim Fachbereich für Jugend und Familie oder auch kostenpflichtig bei einem Notar erfolgen. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt Ihres Kindes abgeben werden.

Was mache ich, wenn ich die elterliche Sorge wieder alleine ausüben möchte?

Eine spätere Aufhebung der elterlichen Sorge ist nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts möglich. Die Rücknahme der Sorgeerklärung beim Fachbereich für Jugend und Familie ist nicht möglich.

Eine Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch das Familiengericht ist auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils möglich, wenn dies dem Wohl es Kindes am besten entspricht.

Ich benötige eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht

Diese Bescheinigung erhalten Sie beim Fachbereich für Jugend und Familie des Geburtsorts Ihres Kindes.

Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an den zuständigen Sachbearbeiter.