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Örtlich ansässige Bildungsträger

Symbolbild: Sozialer Zusammenhalt

Eine Umschulung oder Weiterbildung im Sinne der §§ 81 ff. SGB III kann nur vom Jobcenter gefördert werden, wenn der Weiterbildungsträger und die konkrete Umschulung oder Weiterbildung nach AZAV zertifiziert ist.

Sie können bei einem Weiterbildungsträger direkt erfragen, ob dieser die Voraussetzung erfüllt. Dem Weiterbildungsträger ist dann der Bildungsgutschein vorzulegen, welcher vor Beginn der Maßnahme wieder beim Jobcenter eingereicht werden muss.

Örtlich ansässige Weiterbildungsträger sind z.B.: