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Abschluss von Gestattungsverträgen

Abschluss von Gestattungs- und Pachtverträgen für die Inanspruchnahme städtischer Flächen

In verschiedenen Fällen gestattet die Stadt die Nutzung städtischer Flächen zeitlich begrenzt oder sogar dauerhaft. Hierzu zählen z.B. Nutzung einer Grünfläche für gärtnerische Zwecke, Lagerplatz für Baumaterialien, Überbauung durch die Anbringung einer Wärmedämmung bzw. Verblenderfassade, etc.

Im Rahmen einer Prüfung muss festgestellt werden, ob die Fläche für die angefragte Nutzung überhaupt zur Verfügung gestellt werden kann. Vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen dürfen nicht beeinträchtigt oder gar beschädigt werden. Steht der Nutzung nichts entgegen, wird ein Gestattungsvertrag geschlossen. Hierfür wird je nach Nutzung eine Gebühr bzw. eine jährliche Pachtzahlung erhoben.

Sofern jemand eine Fläche oder Teilfläche, welche sich im Eigentum der Stadt Kleve befindet, für seine Zwecke bebauen, überbauen oder nutzen möchte, sollte er sein Vorhaben der Stadt schriftlich mitteilen.
Hierbei sind genaue Angaben zur Lage, Ausmaß und Art der Nutzung zu machen.
Auch wäre es sinnvoll, wenn bereits ein entsprechender Lageplan beigefügt würde.