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Gestattung

Wenn Sie eine Veranstaltung aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geschäftseröffnung,  Straßenfest und ähnliches) durchführen und dabei alkoholische Getränke abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung. Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend und auf Widerruf erteilt wird.

Besondere Anlässe sind immer nur kurzzeitige Ereignisse!

Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken müssen Sie keine Erlaubnis beantragen.

Eventuell benötigen Sie für die geplante Veranstaltung auch noch weitere Erlaubnisse. Dies kann der Fall sein, wenn Sie beispielsweise zusätzlich eine Live-Band spielen lassen oder ein Festzelt aufbauen wollen.

Das Erlaubnisverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich daher den Antrag frühzeitig zu stellen.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte postalisch an folgende Adresse:

Stadt Kleve
Fachbereich 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Minoritenplatz 1
47533 Kleve  
Es besteht auch die Möglichkeit den Antrag unter der Telefaxnummer 0 28 21/ 84-402 zu senden.

Bei Fragen zu der Erteilung von Gestattungen, nehmen Sie gerne mit dem unten angegebenen Ansprechpartner der Gewerbestelle telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.



Gebühren

  • Gebühr (abhängig vom Verwaltungsaufwand): 44,00€ bis 200,00€