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Naturschutzrechtliche Vorschriften

Natur- und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. In erster Linie fällt dies in den Zuständigkeitsbereich der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Kleve. Das Planungsamt der Stadt erteilt u.a. Auskünfte zum allgemeinen Naturschutz, zu Natur- und Umweltschutz in der Bauleitplanung, zu Naturschutzgebieten im Stadtgebiet, zur EG- Vogelschutzrichtlinie, zur FFH-Richtlinie sowie zu sonstigen Schutzgebieten, z.B. Wasserschutzgebieten, im Stadtgebiet.

Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail an den zuständigen Sachbearbeiter.