Vermarktung der Liegenschaft Regenbogen 14 im Erbbaurecht! (Grundstück und Wohngebäude)
Die Stadt Kleve ist Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Kleve, Flur 27, Flurstück 60. Das Grundstück ist mit einem Wohnhaus bebaut. Das Gebäude ist abgängig und steht seit Jahren leer.
Beschreibung der Liegenschaft
Auf dem Grundstück befinden sich das Baudenkmal A 137 Weinkeller Remy, das Baudenkmal A 168 Ruinenarchitektur sowie eine geschützte Blutbuche. Aufgrund der Hanglage und des nicht zugänglichen Weinkellers ist mit besonderen Anforderungen an die Statik zu rechnen. Beim Abbruch / Umbau des Wohnhauses kann im Bereich des Baudenkmals A 168, das in unmittelbarer Nähe zur Giebelwand steht, kein schweres Gerät eingesetzt werden.
Besichtigungsmöglichkeit
Das Objekt kann Mittwoch, den 16.07.2025 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr besichtigt werden.
Inhalte des Erbbaurechtsvertrages
Das Grundstück wird im Erbbaurecht befristet auf 60 Jahre vergeben. Das Objekt ist vom Erbbaurechtsnehmer selbst zu bewohnen. Die Baumaßnahme ist innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Erbaurechtsvertrages abzuschließen. Der Erbbauzins beträgt 2.633,40 €/Jahr. Eine Wertsteigerungsklausel wird vereinbart.
Bewerbungverfahren
Für Interessenten besteht die Möglichkeit sich bis zum 15.08.2025 an einem Bewerbungsverfahren zu beteiligen.
Hierzu sind durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gemäß § 67 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vorzulegen:
- Vorentwurf (Lageplan 1:500, Grundrisse, Schnitte und Ansichten 1:100)
- Kostenschätzung gem. DIN 276 bis einschließlich 2. Ebene
- Denkmalrechtliche Voreinschätzung durch die UDB Kleve (Untere Denkmalbehörde)
Kosten hierfür werden nicht erstattet.
Neben dem Besichtigungstermin am 16.07.2025 besteht für Interessenten gemeinsam mit den v. g. Entwurfsverfassern die Möglichkeit, im Bedarfsfall, eine gesonderte Termin zu vereinbaren.
Zuteilung der Liegenschaft
Die Vergabe erfolgt im Losverfahren.
Die abschließende Entscheidung über den Verkauf obliegt dem Liegenschafts- und Steuerausschuss der Stadt Kleve.
Einen Anspruch auf Herausgabe der Liegenschaft besteht nicht.