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Wettbewerb "Insektenfreundliches Kleve - Lebendige Vorgärten" 2023

Berühmte letzte Worte in Zeiten des Klimawandels

der Honigbiene: "Bis zur nächsten Blumenwiese kann es nicht mehr weit sein"

Albert Einstein

Wenn die Bienen aussterben, sterben vier Jahre später auch die Menschen"

Einleitung:

Die Themen Umwelt-, Klima- und Artenschutz spielen eine immer größer werdende Rolle. Pflanzen und Insekten sind überlebenswichtig für den Menschen. Zu deren Schutz sind selbst kleine Grünflächen wie Vorgärten wichtig. Denn auch in diesem meist kleineren Teil des privaten Gartens kann dem Artensterben entgegengewirkt und Anpassungen an den Klimawandel geleistet werden. Und nicht zuletzt werden die Lebensqualität und das nachbarschaftliche Miteinander verbessert.

Die Natur unmittelbar vor unserer Haustüre, in unseren Städten und Gemeinden, ist also sowohl für unsere eigene Lebensqualität als auch für den Erhalt der biologischen Vielfalt von großer Bedeutung. Sowohl auf kommunalen Flächen, wie auch auf privaten Grünflächen bestehen viele Möglichkeiten, Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu schützen. Ein Vorgarten mit verschiedenen heimischen Blüten und Düften bietet Bienen, Schmetterlingen und Insekten jeder Art einen geeigneten Lebensraum.

Die bevorzugte Verwendung heimischer Bäume und Sträucher sowie krautiger Pflanzen (Stauden), welche an das Klima angepasst sind bzw. dem Standort entsprechen, steht dabei im Mittelpunkt. Vorgärten können so zu wertvollen Oasen für Insekten und andere Kleintiere wie beispielsweise Vögel, Eidechsen, Kröten und Igel werden. Und Vorgärten müssen dabei nicht viel Arbeit machen.

Ziele des Wettbewerbs:

Der Wettbewerb soll auf die wichtige Funktion von Vorgärten im Kampf gegen das Artensterben aufmerksam machen und diesem entgegenwirken. Die Stadt Kleve möchte mit diesem Wettbewerb zu einer naturnahen Gartengestaltung motivieren, für mehr Mut zum Grün plädieren und die naturnahe Gestaltung von Vorgärten belohnen. Dadurch können heimische Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume erhalten und das Kleinklima verbessert werden.

Mit dem Wettbewerb soll auch ein Zeichen gegen die zunehmende Versteinerung der (Vor-)Gärten gesetzt werden und dazu animieren, für lebendige Vorgärten aktiv zu werden und so dem Verlust der Insektenvielfalt entgegenzuwirken.

Der Wettbewerb ist Teil des Konzeptes „Insektenfreundliches Kleve“, denn Gärten mit bunten Blühpflanzen fördern Wildbienen, Schmetterlinge und andere Insekten. Eine vielfältige Gestaltung mit Blumen, Stauden und standortgerechten früchtetragenden Gehölzen schafft über das Jahr ein breites Nahrungsangebot und verbessert den Lebensraum nicht nur für Insekten, sondern auch für Vögel und andere Kleintiere.

Wir möchten Sie ermutigen, Ihren Vorgarten einmal unter die Lupe zu nehmen und Veränderungen in Richtung mehr Naturnähe in Angriff zu nehmen. Ganz egal, auf welchem Level Ihr Vorgarten startet – da geht bestimmt noch was. Und nebenbei verschönern Sie auch noch das Ortsbild und gestalten Ihren Hauseingangsbereich zu einer einladenden Geste.

Wettbewerbsbedingungen:

Was wird gesucht?

Gesucht wird ein möglichst naturnaher Vorgarten in Kleve. Dabei geht es nicht allein um Blütenreichtum, sondern zum Beispiel auch um vorhandene Biotope, die Verwendung heimischer Arten, der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und sparsame Bewässerungssysteme.

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können alle privaten Grundstückseigentümer*innen oder Mieter*innen, die bereits einen naturnah gestalteten Vorgarten in Kleve haben. Der Wettbewerb ist auf das Stadtgebiet von Kleve begrenzt. Die Mindestgröße des Vorgartens beträgt 5 m².

 

Wie wann kann ich teilnehmen?

Sie können ab sofort bis zum 31. August 2023 die notwendigen Unterlagen zur Teilnahme einreichen. Hierfür senden Sie das unterschriebene Teilnahmeformular und als Anlage eine Fotodokumentation aus maximal fünf Fotos des Vorgartens sowie eine kurze Beschreibung, welche unter dem Punkt „Wie wird bewertet?“ genannten Schwerpunkte / Bewertungskriterien in Ihrem Garten umgesetzt wurden (z.B. Anzahl mehrjähriger Pflanzen und heimischer Arten, Einsaat regionales Saatgut, Staudenpflanzung, mehrmals im Jahr blühender Garten, Biotope etc.) an folgende Adresse:

64 Klimaschutz@kleve.de

Stadt Kleve

Fachbereich 64

Wettbewerb „Insektenfreundliches Kleve – Lebendige Vorgärten“

Minoritenplatz 1

47533 Kleve

Alle notwendigen Unterlagen finden Sie unter dem folgenden Punkt „Download“ am Ende dieser Seite.

Was kann ich gewinnen?

Ausgezeichnet werden die 3 am besten umgesetzten Gärten mit den folgenden Prämien:

Platz 1: 300 €-Gutschein einer Garten- und Baumschule / aus dem Gartenfachhandel                                           

Platz 2: 200 €-Gutschein einer Garten- und Baumschule / aus dem Gartenfachhandel

Platz 3: 100 €-Gutschein einer Garten- und Baumschule / aus dem Gartenfachhandel

Für die Plätze 4-10 winken Gutscheine im Wert von je 25 € aus dem Gartenfachhandel

Lage

Es werden nur Vorgärten berücksichtigt, die innerhalb des Stadtgebiets der Stadt Kleve liegen.

Wie wird bewertet?

Eine Fachjury bewertet die Vorgärten besonders nach den Kriterien Vielfältigkeit (Pflanzenauswahl, Strukturen), Klimaschutz (Versiegelungsgrad, Wasserrückhaltung, Kühlleistung), Tierschutz (Nahrungs- und Nistangebote für Insekten, Vögel u.a., Lichtverschmutzung) und Kreativität (Gestaltung, Stimmigkeit). Im Einzelnen werden folgende Kriterien einer Bewertung unterzogen:

  • Vorhandene Biotope
  • Artenreichtum
  • Pflanzenverwendung und Nahrungsangebot für Insekten
  • Bewässerungssysteme: (Regenwassernutzung, sparsame Bewässerungssysteme)
  • Vielseitigkeit und Strukturreichtum: (z.B. kleiner Baum, Hecke, Wiese, Stellen mit offenem Boden, Lehmwand, Trockenmauer/Steinhaufen, Totholz und Futter- und Nistmöglichkeiten)
  • Naturfreundliche Umsetzung: (z.B. torffreie Erde, Verwendung von lokalen/wiederverwerteten Materialien (Holz, Steine), Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemittel, standortgeeignete Bepflanzung, heimische Wildpflanzen statt Zuchtsorten, frühes und ganzjähriges Blütenangebot)
  • Klimafreundlichkeit: (z.B. Regenwasser-Aufnahmefähigkeit des Bodens, Temperatur-Ausgleich durch Bepflanzung, Verzicht auf Bewässerung, geringe Flächenversiegelung)
  • Kreativität und Gesamtbild: (außergewöhnliche Gestaltung, Stimmigkeit und Harmonie, Pflegezustand, sonstige Nutzungen, evtl. ein eigenes Thema des Gartens)
  • Lichtverschmutzung
  • Nutzungsmöglichkeit (Vereinbarkeit Naturnähe und Bedarf)
  • Grad der Veränderung: (dokumentiert durch Vorher-Nachher-Fotos), z.B. von der reinen Schotterfläche zum Steingarten, oder vom Ziergarten zum Naturgarten

Für die Umgestaltung eines ehemaligen Schottergartens zu einem naturnahen Vorgartenbereich (Nachweis durch Vorher-Nachher-Bild) wird ein Zusatzpunkt bei der Auswertung vergeben.

Die abschließende Auswahl des klimafreundlichsten Vorgartens erfolgt durch die Mitglieder des Ausschusses für Klima, Umwelt und Naturschutz.

Auswahl der Vorgärten

Eine Bewertungskommission trifft die Auswahl unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die finale Bewertung erfolgt optional vor Ort durch die Kommission. Die Entscheidung der Jury ist endgültig, über den Wettbewerb kann kein Schriftverkehr geführt werden.

Ausschluss

Teilnehmende können aus Gründen des begründeten Verdachts oder Nachweises von Falschangaben, Manipulation, Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstigen unerlaubten Handlungen vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

Urheberrecht

Mit dem Einsenden der notwendigen Fotos bestätigt jede/ jeder Einsender*in, dass das Urheberrecht beim der/ dem Einsender*in liegt. Mit dem Einsenden der Bilder erkennen die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen sowie die Übertragung der Nutzungsrechte an. Der/die Urheber*in versichert mit dem Einsenden der Fotos, dass es sich um den eigenen Vorgarten handelt.

Nutzungsrechte

Mit dem Zusenden der erforderlichen Fotos bestätigen die Teilnehmenden über alle Rechte an den Bildern zu verfügen, keine Personen abzulichten, keine Rechte Dritter zu verletzen und Urheber*in der Fotos zu sein. Die Teilnehmenden gestatten dem Ausrichter, dass Fotos, insbesondere als Datei eingereichte, bearbeitet und umgestaltet werden dürfen, maßgeblich um die Qualität zu verbessern und diese an die zur Nutzung erforderlichen Formate anzupassen. Die Einsender*innen räumen dem Ausrichter einfache, sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe ein. Die eingereichten Fotos werden nicht zurückgesendet.

Rechte am Motiv der Fotoaufnahmen

Die Teilnehmenden stellen den Ausrichter von allen Ansprüchen anderer Personen (Dritter) frei, die diese ggf. wegen Verletzung ihrer Rechte (Urheber-, Lizenz-, Marken-, Wettbewerbs-oder sonstigen Schutzrechte) aufgrund der von den Teilnehmenden übermittelten Fotos geltend machen.

Datenschutz

Zum Zweck der Kommunikation, der Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs werden personenbezogene Daten der Teilnehmenden verarbeitet (insbesondere gespeichert). Nach Abschluss der Gewinnermittlung und -vergabe für den Wettbewerb werden die Daten aller Teilnehmenden gelöscht. Eine Übermittlung an unbefugte Dritte findet nicht statt. Mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und den Teilnahmebedingungen (s.u.) erklären sich die Teilnehmenden einverstanden. Die Veranstalter gewährleisten die Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes. Personenbezogene Daten werden ausschließlich soweit sie zur Durchführung des Wettbewerbs nötig sind verarbeitet und gespeichert. Mit der Einreichung von Fotos willigen die Teilnehmenden ausdrücklich ein, dass die angegebenen Daten (Name, Wohnort) veröffentlicht werden dürfen.

Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Download

  • Teilnahmeformular Wettbewerb „Insektenfreundliche Kleve – Lebendige Vorgärten“
  • Ausschreibungstext und Teilnahmebedingungen

Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH