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(Jugend-) Schöffenwahl 2023 - Jetzt bewerben!

Veröffentlicht am: 09.02.2023

Aktualisierung 24.02.2023: Wir suchen weiterhin Bewerberinnen und Bewerber!

Es werden weiterhin Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt gesucht! Die Online-Bewerbung steht nach wie vor zur Verfügung. 

Bestehen noch offene Fragen zum Schöffenamt? Der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. hat eine interessante und informative Intersetseite zum Schöffenamt zusammengestellt, die garantiert alle Fragen beantwortet: https://schoeffenwahl2023.de/

Bewerbungsportal

Unter folgendem Link können sich Interessierte bewerben: https://beteiligung.nrw.de/portal/kleve/beteiligung/themen/1002161?zugangscode=bUHMXJrm

Die Waage der Justitia auf einem Holzschreibtisch vor Gesetzesbüchern.

Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Der Rat der Stadt Kleve und der Jugendhilfeausschuss haben hierzu geeignete Personen vorzuschlagen, die am Amtsgericht und Landgericht Kleve als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen und Jugendstrafsachen teilnehmen.

Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffinnen und -Schöffen.

Gesucht werden daher Bewerberinnen und Bewerber, die im Einzugsgebiet des Amtsgerichtes Kleve wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Die Lebenserfahrung, die Schöffinnen und Schöffen mitbringen müssen, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Interessenten können sich bis zum 19.03.2023 im Internet (https://beteiligung.nrw.de/portal/kleve/beteiligung/themen/1002161?zugangscode=bUHMXJrm) bewerben.

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