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Abwassergebühren

Kanal- und Klärwerksgebühren sind von allen Eigentümern zu zahlen, deren Gebäude an den städtischen Schmutzwasserkanal angeschlossen sind. Die Kanalbenutzungsgebühr beträgt zurzeit jährlich 1,18 €/cbm, die Klärwerksgebühr 1,40 €/cbm eingeleiteter Wassermenge. Grundlage für die Berechnung der Gebühren des laufenden Jahres ist jeweils der Frischwasser- verbrauch des vorangegangenen Kalenderjahres.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,33 € pro Quadrat- meter bebauter und befestigter Grundstücksflächen, von denen das Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den städtischen Regenwasserkanal abgeleitet wird.
Diese, seit dem 01.01.1998 erstmals erhobene Gebühr, war bis Ende 1997 in der Kanalbenutzungsgebühr enthalten. Auf Grund der ergangenen Rechtsprechung wurde eine getrennte Erhebung erforderlich. Es handelt sich somit nicht um eine zusätzliche Gebühr, da die Kanalbenutzungsgebühr zum 01.01.1998 entsprechend gesenkt wurde.

Nähere Informationen (auch Gebührenstaffelungen etc.) können Sie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Ent- wässerungssatzung der Stadt Kleve entnehmen.

Mehr zur Stadtentwässerung finden Sie hier.

Sie haben die Möglichkeit, per SEPA-Lastschriftmandat der Stadt Kleve zusammen mit den anderen Grundbesitzabgaben zu erlauben, die Abwassergebühren bequem von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Damit vergessen Sie keine anstehenden Zahlungen und ersparen sich eine Menge Zeitaufwand. Natürlich lässt sich das SEPA-Lastschriftmandat jeder Zeit widerrufen.

Haben Sie noch Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail an den zuständigen Sachbearbeiter.

SEPA - Lastschriftmandat

Ein SEPA-Lastschriftmandat können Sie auch online erteilen. Klicken Sie hier.