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Baugenehmigung

Das normale Baugenehmigungsverfahren müssen Sie durchführen, wenn Sie einen großen Sonderbau errichten, ändern oder die Nutzung ändern wollen. Ihrem Bauantrag müssen Sie die erforderlichen Unterlagen beifügen.In diesem Verfahren wird geprüft, ob Ihrem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Geprüft wird z.B. ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, die Abstandsflächen eingehalten werden oder die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt.Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.Eine Kopie, ggf. auch in elektronischer Form, der Baugenehmigung und der Bauvorlagen müssen Sie an der Baustelle ab Baubeginn vorhalten. Das Baustellenschild mit dem roten Punkt muss an einem von außerhalb der Baustelle gut sichtbaren Ort angebracht werden.


Gebühren

  • Es können Gebühren anfallen

Weitere Informationen

  • Baugenehmigungsgebühren- Bauantrag

    Die Gebühren für die Baugenehmigung, die erforderlichen Prüfungen, Abnahmen, etc., werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW festgesetzt. (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung –AvwGebO NRW- in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.07.2001 –GV.NRW.Seite 262/SGV.NRW.2011-) Sie richten sich nach der Höhe der Rohbausumme, die nach Richtwerten unabhängig von den Angaben des Bauherrn ermittelt wird, in einigen Fällen auch nach den Herstellungskosten. Gebührenpflichtig sind auch Ablehnung und Rücknahme eines Antrags.