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Gewerbezentralregisterauszüge

Das Bundesamt für Justiz führt ein zentrales Register über Gewerbetreibende. In diesem Register werden Verwaltungsentscheidungen, Bußgeldentscheidungen und strafgerichtliche Verurteilungen gespeichert.

Wer ist auskunftsberechtigt? Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bei natürlichen Personen mit Wohnsitz in Kleve nur die betroffene Person selbst, unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments; eine Vertretung durch Bevollmächtigung ist nicht möglich.
  • Bei juristischen Personen mit Hauptniederlassung in Kleve (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) unter Angabe der Handelsregisternummer, des Registergerichts sowie eines Nachweises der Vertretungsmacht.

Im Ausland lebende natürliche Personen und im Ausland ansässige Firmen stellen ihren Antrag direkt an das Bundesamt für Justiz.

Empfang der Auskunft
Die Auskunft wird ausschließlich an die antragstellende Person selbst auf dem Postwege übersandt. Eine Übersendung an eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.

In besonders eilbedürftigen Angelegenheiten ist eine zusätzliche Übermittlung per Telefax möglich, wenn die Auskunft keine Eintragungen enthält und die Eilbedürftigkeit schriftlich begründet wird.

Für bestimmte Auskünfte kann der Auszug auch direkt an eine andere Behörde versandt werden. Halten Sie in diesem Fall bitte die genaue Anschrift der Behörde sowie ggfs. das Aktenzeichen bereit. Diese Ausnahmeregelung erstreckt sich gem. § 150 Abs. 5 GewO abschließend auf Auskünfte

  • für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung,
  • für die Vorbereitung der Entscheidung auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz,
  • für die Vorbereitung der Entscheidung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 38 Abs. 1 GewO.

Form des Antrages
Eine schriftliche Antragstellung - auch per E-Mail - ist nicht möglich. Anfragen zum Stand des Verfahrens können aufgrund des Auskunftsvolumens nicht beantwortet werden.



Gebühren

  • Gebühr für eine Gewerbezentralregisterauskunft: 13,00€