Pfadnavigation

Inhalt

Meldebescheinigungen

Diese Dienstleistung ist derzeit ohne Termin möglich. Bitte wenden Sie sich zu den Öffnungzeiten an die Information des Rathauses.

Die Meldebescheinigung ist ein Auszug der im Melderegister eingetragenen Daten zu einer Person. Die Bescheinigung besitzt ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 3 Monaten.

Haushaltsbescheinigung

Die Haushaltsbescheinigung ist eine gesonderte Form der Meldebescheinigung. In ihr sind alle Angehörigen eines Haushaltes namentlich genannt.

Lebensbescheinigung

Für Bezieher der Leistungen von ausländischen Pensions- und Rentenkassen wird eine Lebensbescheinigung ausgestellt. Die Bescheinigung dient der jeweiligen Kasse als Nachweis, dass der Bezieher nicht verstorben ist und die Leistungen unrechtmäßig weitergezahlt werden.


Benötigte Dokumente

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
  • Bei Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht und Ausweise des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten

Gebühren

  • einfache oder erweiterte Meldebescheinigung: 9,00€


Prozess

  • Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.