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Zinssenkung

Grundinformationen

Das Land Nordrhein fördert den Neubau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Haushalte mit geringerem Einkommen mithilfe von zinsvergünstigten Darlehen. Im Rahmen dieser Förderung wird der Zinssatz für die in Anspruch genommenen Baudarlehen nach einem festgelegten Zeitraum angehoben.

Über die planmäßige Erhöhung der Zinsen werden Sie rechtzeitig durch die NRW.BANK informiert, sodass Sie die Möglichkeit haben einen Antrag auf Herabsetzung der Zinserhöhung zu stellen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erteilung einer Zinssenkungsbescheinigung ist grundsätzlich die Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Einkommensgrenzen. Sie betragen für einen:  

  EK-Grenze max. Wohnraumgröße
1-Personen-Haushalt  20.420 €     50 m²
2-Personen-Haushalt  24.600 €     65 m² oder 2 Räume
jede weitere Person + 5.660 € +  15 m² oder 1 Raum

Für jedes haushaltsangehörige Kind im Sinne des § 32 Abs. 1-5 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 740€.

Hinweis:          Bei den Einkommensgrenzen handelt es sich um bereinigtes Bruttoeinkommen.

In Abhängigkeit der entsprechenden Förderung ergeben sich mögliche Abweichungen zu den o.g. Grenzen. Diese können dem jeweiligen Darlehensvertrag sowie dem Schreiben der NRW.BANK entnommen werden.

Einkommen

Maßgebendes Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkünfte aller haushaltsangehörigen Personen entsprechend den Verhältnissen am Stichtag (Tag der Antragstellung).

Von dieser Gesamtsumme können Frei- und Abzugsbeträge, nach Vorlage der jeweiligen Belege in Kopie, abgezogen werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Freibeträge aufgrund eines Schwerbehindertenausweises bzw. Pflegegrades oder Abzugsbeträge aufgrund von Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen.

Für eine Probeberechnung melden Sie sich unverbindlich telefonisch oder per E-Mail bei dem zuständigen Sachbearbeiter/ der zuständigen Sachbearbeiterin.

Gebühren

Für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben. Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB XII bzw. Grundsicherung sind von der Gebühr befreit.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt im Downloadbereich (s.u.).

Die Antragsunterlagen können persönlich, postalisch oder per E-Mail bei den unten aufgeführten Kontaktdaten eingereicht werden.

Bei weiteren Rückfragen steht Ihnen der genannte Ansprechpartner/ die Ansprechpartnerin telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Nutzen Sie hierzu gerne folgende Telefonzeiten im Rahmen unseres besonderen Service:
Montag bis Freitag in der Zeit von 08.30 Uhr bis 09.30 Uhr.