Die Stadt Kleve erhält für jeden Einwohner, der mit Hauptwohnsitz in Kleve gemeldet ist, finanzielle Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit diesen Landesmitteln werden Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Straßenverkehr) unterstützt, die allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Kleve zu Gute kommen. Für Einwohner, die in Kleve mit Neben- oder Zweitwohnsitz gemeldet sind, gibt es diese finanziellen Zuweisungen des Landes leider nicht. Um auch diese Bürgerinnen und Bürger an den allgemeinen Kosten der Stadt zu beteiligen, hat der Rat der Stadt Kleve die Einführung der Zweitwohnungssteuer beschlossen.
Die Zweitwohnungssteuer betrifft alle Personen, die in Kleve eine Zweit- bzw. Nebenwohnung innehaben. Haben Einwohnerinnen und Einwohner mehrere Wohnungen, so ist gem. Bundesmeldegesetz die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung. Jede weitere Wohnung ist Nebenwohnung. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen ist.
Gem. Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Kleve gilt die Steuer ab 01.01.2016 für alle Bürgerinnen und Bürger, die in Kleve eine Zweitwohnung haben und diese als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes nutzen. Jeder, der mit Zweitwohnsitz in Kleve gemeldet ist, zahlt 10 Prozent seiner Jahreskaltmiete. Bei Eigentümern, die ihre eigene Immobilie mit Nebenwohnsitz in Kleve nutzen, wird die ortsübliche Miete nach dem Mietspiegel für die Stadt Kleve zugrunde gelegt.
Ausnahmefälle
Nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete bzw. Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, die ihre Zweitwohnung aus beruflichen Gründen in Kleve haben, und deren eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Hauptwohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, sind von der Zweitwohnungssteuer befreit. Für Ehe- bzw. Lebenspartner gelten als berufliche Gründe auch solche Tätigkeiten, die zur Vorbereitung auf die eigentliche Erwerbstätigkeit erforderlich sind, wie beispielsweise Studium, Lehre, Ausbildung, Volontariat. Die Steuerbefreiung für Zweitwohnungen aus beruflichen Gründen gilt auch für nicht dauernd getrennt lebende Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit einem oder mehr Kindern.
Alle Bürger mit Nebenwohnsitz in Kleve sind verpflichtet eine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abzugeben, in der z. B. Angaben zur Miethöhe gemacht werden müssen, aber auch Befreiungsgründe dargelegt werden können.
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Rechtsgrundlagen
Wer zahlt was?
Nach der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Kleve gilt die Steuer für alle, die in Kleve eine Zweitwohnung haben und diese als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen nutzen. Jeder, der mit Zweitwohnsitz in Kleve gemeldet ist, zahlt 10 Prozent seiner Jahreskaltmiete. Sind Sie selbst Eigentümer der Zweitwohnung, wird die ortsübliche Miete nach dem Mietspiegel für die Stadt Kleve zugrunde gelegt. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats nach der Anmeldung der Zweitwohnung. Sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie ausziehen oder die Wohnung als Erstwohnsitz in Kleve anmelden (sofern die Bedingungen dafür erfüllt sind). Die Steuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Gibt es Ermäßigungstatbestände?
Nein. Es gibt keine Vergünstigungen für bestimmte Personenkreise (z. B. Studenten, Rentner).
Wer zahlt nicht?
Nicht steuerpflichtig ist eine nicht dauernd getrenntlebende verheiratete bzw. eine Lebenspartnerschaft im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes führende Person, die die Zweitwohnung ausschließlich aus beruflichen Gründen hält und deren eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, soweit sich diese Person überwiegend im Stadtgebiet aufhält und die eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Wohnung die Hauptwohnung ist. Als berufliche Gründe gelten auch solche Tätigkeiten, die zur Vorbereitung auf die eigentliche Erwerbstätigkeit erforderlich sind - wie beispielsweise Studium, Lehre, Ausbildung oder Volontariat. Dies gilt entsprechend für eine nicht dauernd getrenntlebende Person in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Kind bzw. mehreren Kindern. Ebenfalls nicht steuerpflichtig ist eine Person mit einem kommunalen Mandat in einer anderen Gemeinde, die durch die Anmeldung des Erstwohnsitzes in Kleve ihr Mandat aufgrund des Gesetzes verlieren würde. Die Steuerpflicht endet mit der ordnungsgemäßen Aufstellung des Bewerbers oder der Bewerberin für das Mandat nach dem jeweiligen Wahlgesetz und beginnt erneut im Falle der Erfolglosigkeit der Wahl des Bewerbers. Ausnahmen, die im Sinne der Satzung nicht als Zweitwohnung gelten, sind:
- Wohnungen, die aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden
- Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen
- Wohnungen, die in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen
- Räume in Frauenhäusern
- Räume im Strafvollzug
So wird die Steuer ermittelt
Die Steuerabteilung der Stadt Kleve schickt Ihnen nach Kenntnis der Anmeldung eines Nebenwohnsitzes einen Erhebungsbogen zu. Diese "Erklärung zur Zweitwohnungsteuer" und den Mietvertrag müssen Sie immer einreichen und in der genannten Frist zurückschicken. Also auch dann, wenn Sie meinen, dass Sie unter eine der Ausnahmeregelungen fallen würden oder Sie sich inzwischen abgemeldet haben.
Die Steuerabteilung entscheidet dann, ob Sie einen Ausnahmetatbestand erfüllen, gar nicht steuerpflichtig sind oder einen Steuerbescheid erhalten müssen.
Erstwohnsitz Kleve?
Es lohnt sich, genauer hinzuschauen: Erfüllen Sie eventuell die Bedingungen für einen Erstwohnsitz in Kleve? Denn der ist steuerfrei. Ob Sie sich für den Erstwohnsitz Kleve entscheiden, ist jedoch keine Frage des Sparens, sondern des Melderechts: Kriterium ist, in welcher der Wohnungen Sie überwiegend leben. Beratung im Zweifelsfall gibt es beim Bürgerbüro der Stadt Kleve. Der Wechsel von Zweit- zu Erstwohnsitz ist kostenlos. Er erfolgt persönlich unter Vorlage des Personalausweises und ist eine Sache von wenigen Minuten.
Bedeutung des Erstwohnsitzes
- Hier werden Ihre Ausweise und Pässe ausgestellt und geändert.
- Hier müssen Sie Ihren Wagen zulassen. (Bei der Kfz-Versicherung kann das zu einer Änderung der Regionalklasse führen.)
- Hier können Sie für ausgewiesene Wohnviertel einen Anliegerparkausweis bekommen. Mit Zweitwohnsitz geht das nicht.
- Hier sitzt das Finanzamt für Ihre Steuererklärung.
- Nur hier können Sie wählen, ob für EU, Bund, Land oder Kommune.
Wohnsitz "ohne Folgen"
Ob Sie in Kleve mit Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet sind, hat in der Regel keinen Einfluss auf
- die Rundfunk- und Fernsehgebühren.
- die Kranken-, Pflege-, Renten- oder Lebensversicherung.
- die Haftpflichtversicherung bei Studierenden, die noch bei den Eltern mitversichert sind (in der Regel; maßgeblich sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaften).
- etwaige Kindergeldansprüche der Eltern von Studierenden.
- die Korrespondenz-Adresse, die Sie gegenüber der Hochschule angeben wollen. Das kann z. B. auch die elterliche Adresse sein.
- einen BaföG-Antrag, er muss nicht neu gestellt werden.
Welche Effekte verspricht sich die Stadt Kleve von der Einführung der Zweitwohnungssteuer?
Derzeit sind in Kleve zahlreiche Personen mit Nebenwohnsitz registriert. Man geht davon aus, dass als Folge der Besteuerung ein Teil der betroffenen Personen ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung ummelden. Dies würde bewirken, dass die Stadt Kleve unter anderem höhere Schlüsselzuweisungen durch das Land erhält.
Personen, die mit Nebenwohnsitz in Kleve leben, werden durch die Zweitwohnungssteuer in angemessener Weise an den Kosten der Klever Infrastruktur beteiligt.
Die Zweitwohnungssteuer bringt als Nebeneffekt eine Bereinigung des Melderegisters mit sich.