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Bildungsgutschein

Symbolbild: Sozialer Zusammenhalt

Grundsätzliches

Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann die Bildungsinteressentin oder der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

Einlösen des Bildungsgutscheins

Die Inhaberin oder der Inhaber des Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit der Maßnahme beginnen, sonst verfällt der Gutschein. Wenn der Bewerber zum Beispiel innerhalb des Gültigkeitszeitraums kein geeignetes Weiterbildungsangebot gefunden hat, wird gegebenenfalls ein neuer Gutschein ausgehändigt.

Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer kann den Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme mit einem dem Bildungsgutschein entsprechenden Bildungsziel einlösen. Als Nachweis für die Zulassung einer Weiterbildungsmaßnahme kann vom Träger der Maßnahme ein Zertifikat einer fachkundigen Stelle vorgelegt werden. Informationen über zugelassene Maßnahmen enthält auch die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET. Die Zulassung muss zum Zeitpunkt des Eintritts in die Weiterbildung gültig sein. Die von der Teilnehmerin oder vom Teilnehmer ausgewählte Bildungsstätte bestätigt auf dem Bildungsgutschein (Ausfertigung für den Träger) die Aufnahme in die zugelassene Maßnahme und legt den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme bei dem den Gutschein ausstellendem Jobcenter (oder Agentur für Arbeit) vor.

Was müssen Sie beachten?

Bei Eingang des Bildungsgutscheins prüft das Jobcenter (oder Agentur für Arbeit), ob die von der Teilnehmerin oder vom Teilnehmer ausgewählte Maßnahme mit den Konditionen des Bildungsgutscheins übereinstimmt. Bei Nichtübereinstimmung ist die Einlösung in Frage gestellt; in Ausnahmefällen kann nachträglich geringfügigen Abweichungen, zum Beispiel inhaltlicher Art, zugestimmt werden. Die Einlösung des Bildungsgutscheins ist auch in Frage gestellt, wenn ein/e Weiterbildungsinteressent/in in die Weiterbildung aufgenommen wurde, obwohl sie/er die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt und von einer erfolgreichen Teilnahme nicht ausgegangen wird. Der Gutschein verliert seine Gültigkeit, wenn er nicht vor Maßnahmeneintritt vom Bildungsträger dem zuständigen Jobcenter (oder Agentur für Arbeit) vorgelegt wird.