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Versicherungsangelegenheiten

Mann im sonnigen Büro prüft Unterlagen

Die Stadt Kleve hat für verschiedenste Schadensfälle Versicherungen abgeschlossen. Mögliche Versicherungsfälle werden weitestgehend durch die zuständige Abteilung vorgeprüft und gegebenfalls der jeweiligen Versicherung gemeldet. In Absprache mit dem Versicherer erfolgt dann, sofern die Ansprüche begründet sind, eine Regulierung.

Haftpflicht-Versicherungen

Die Haftpflichtversicherungen schützen die Stadt Kleve (sowie die Umweltbetriebe der Stadt Kleve -AöR- und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Kleve mbH) vor finanziellen und wirtschaftlichen Nachteilen, wenn sie von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts schadenersatzpflichtig gemacht wird.

Darüber hinaus sind Sach- und Kfz-Schäden der Bediensteten der Stadt Kleve, die ihnen während der Ausübung des Dienstes entstehen, durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Der Haftpflichtversicherungschutz erstreckt sich auf die Mitglieder des Musikzuges der Freiwilligen Feuerwehr Kleve bei Übungsstunden, Konzerten und sonstigen Auftritten.

Vermögens-Eigenschadenversicherung

Die Vermögenseigenschadenversicherung schützt die Stadt Kleve gegen Vermögensschäden, die ihr unmittelbar durch alle haupt- oder nebenamtlich in einem Dienstverhältnis zu ihr stehenden Vertrauenspersonen entstehen sowie mittelbar auch die Vertrauenspersonen selbst. Auch die Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse und - bei rechtlich selbstständigen kommunalen Einrichtungen und Unternehmen - die Mitglieder der Organe sind als Vertrauenspersonen in den Versicherungsschutz einbezogen.

Der Versicherungsschutz bezieht sich umfassend auf den gesamten öffentlich-rechtlichen und wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich der Stadt Kleve.

Unfall-Versicherungen

Die Stadt Kleve hat für verschiedene Personengruppen Unfallversicherungen abgeschlossen.

Unfallversicherung für Rats- und Ausschussmitglieder

Versicherte Personen sind die Mitglieder des Rates der Stadt Kleve sowie alle übrigen Ausschussmitglieder. Die Versicherung bezieht sich auf die Unfälle, welche die zur Versicherung angemeldeten o.g. Mitglieder während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit erleiden. Unfälle auf den direkten Wegen nach und von der versicherten Tätigkeit sind eingeschlossen.

Unfallversicherung für Pflegekinder

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Folgen körperlicher Unfälle, die den versicherten Pflegekindern während der Dauer der amtlichen Pflegschaft zustoßen können.

Unfallversicherung für Mitglieder des Musikzuges der Freiwilligen Feuerwehr Kleve

Unfallversicherungsschutz besteht auch für die Mitglieder des Musikzuges der Freiwilligen Feuerwehr Kleve bei Übungsstunden, Konzerten und sonstigen Auftritten.

Schüler-Garderobenversicherung

Für die seitens der Schüler mitgebrachten Gegenstände (z. B. Bekleidungsstücke, Schultaschen, Lehrbücher) besteht Sachversicherungsschutz, wenn die Schüler sie wie vorgesehen abgestellt bzw. abgelegt haben. Gegen Diebstahl und bei Beschädigungen besteht Versicherungsschutz für den Zeitraum des Abstellens bzw. während des Schulunterrichts.

 

Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung

Der Versicherungsschutz umfasst insbesondere:

  • Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes, ein Vergehen begangen zu haben,
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit,
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren,

für die Stadt Kleve und die von ihr beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für die Stadt Kleve.