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Schulbetreuung

Symbolbild Offener Ganztag - hier: Kinder beim Mittagessen

Eltern, Alleinerziehende und Erziehungsberechtigte können Familie und Beruf nur "unter einen Hut" bekommen, wenn sie in der Betreuung ihrer Kinder unterstützt werden.

Es gibt unterschiedliche Angebote zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern nach Beendigung des Unterrichts.
Im Folgenden sind diese Angebote kurz erläutert.

Offener Ganztag

Grundlage für die Einrichtung und Durchführung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich bildet der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 (ABl. NRW 0/11 Seite 38, berichtigt 02/11 Seite 85).

Die Offene Ganztagsschule (OGS, kurz „Offene Schule“ genannt) orientiert sich im Gegensatz zur Ganztagsschule überwiegend an der klassischen Unterrichtsstruktur der Halbtagsschule und bietet nach dem Unterricht ein zusätzliches, freiwilliges Nachmittagsprogramm.
Zu einem guten Ganztag gehören Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegung, Spiel und Sport sowie kulturelle Angebote.

Ziel der offenen Ganztagsschule im Primarbereich ist es, durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, gemeinwohlorientierten Institutionen und Organisationen aus Kultur und Sport, sowie weiteren außerschulischen Partnern eine Lernstruktur zu entwickeln, die die Schüler in ihren Begabungen und Fähigkeiten unterstützt, fördert und fordert.

Die offene Ganztagsschule wird an allen Klever Grundschulen angeboten.

Die Anmeldung des Kindes erfolgt einmalig und verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn nicht spätestens bis zum 31.03. schriftlich gekündigt wurde. Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach dem Einkommen. Details entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen.

Haben Sie weitere Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den/die zuständige/n Sachbearbeiter*in.

Schule von acht bis eins / Verlässlicher Halbtag (VHT)

Die Betreuung von Schülern in Grundschulen findet vor und nach dem Unterricht statt. Damit Eltern ihre familiären und beruflichen Anforderungen zum Wohle ihrer Kinder besser miteinander vereinbaren können, hat die Landesregierung bereits 1996 die Initiative ergriffen und mit dem Projekt "Schule von acht bis eins" die verlässliche Halbtagsschule im Primarbereich eingeführt.

Dadurch können sich Familien, insbesondere berufstätige Mütter und Alleinerziehende, auf eine täglich gleichbleibende Schulzeit verlassen. Sie können darüber hinaus sicher sein, dass ihre Kinder auch außerhalb der Unterrichtsstunden in guten Händen sind.

Die Betreuungszeit gibt es ergänzend zum Unterricht – vor und/oder nach der Unterrichtszeit. Insgesamt soll die Unterrichts- und die Betreuungszeit an den Grundschulen einen Zeitrahmen von bis zu 6 Stunden am Vormittag umfassen.

Die Anmeldung zur "Schule von acht bis eins" gilt für ein Jahr. Neuanmeldungen haben zum 01.08. zu erfolgen; die bestehenden Betreuungsverträge verlängern sich NICHT automatisch.

Der Elternbeitrag beläuft sich pauschal auf 40,- Euro monatlich. Für Geschwisterkinder in der gleichen Einrichtung zahlen Eltern 30,- Euro monatlich. Weitere Geschwisterkinder sind beitragsfrei.

Die Stadt Kleve bietet die "Schule von acht bis eins" nur an der Gemeinschaftsgrundschule An den Linden an. An den übrigen Grundschulen wird dieses Betreuungsangebot von externen Trägern angeboten. Dazu wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Schule.

 

Haben Sie weitere Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den/die zuständige/n Sachbearbeiter*in.