Pfadnavigation

Inhalt

Vergaberichtlinie Baugrundstücke

Mit der Vergabe von städtischen Baugrundstücken sollen der Wohnungsbau und die Schaffung von Eigentum gefördert werden. Hierzu bietet die Stadt Kleve regelmäßig sog. Marktpreisgrundstücke und Familiengrundstücke an.

Grundstücke, die nicht für die Errichtung von Einfamilienhäusern geeignet sind, werden durch Ratsbeschluss als Investorengrundstücke gesondert vergeben.

Die Entscheidung über Grundstücksgeschäfte obliegt dem Rat der Stadt Kleve. Für jedes städtische Baugebiet / Baugrundstück wird auf der Grundlage dieser Richtlinien ein Ratsbeschluss über die Rahmenbedingungen gefasst. Die Verfahren werden öffentlich, diskriminierungsfrei und transparent durchgeführt.

In begründeten Einzelfällen behält sich der Rat der Stadt Kleve das Recht vor, Baugrundstücke abweichend von diesen Richtlinien zu vergeben.