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Blütenkirschen am Bleichenberg gefällt

Veröffentlicht am: 05.03.2024

Am Dienstagmorgen mussten die sechs japanischen Blütenkirschen am Bleichenberg, deren Standsicherheit durch einen ausgeprägten Pilzbefall stark beeinträchtigt war, gefällt werden. Bereits in den frühen Morgenstunden haben die Umweltbetriebe der Stadt Kleve (USK) die Arbeit aufgenommen, um die Gefahrenlage zu beseitigen. In der vergangenen Woche hatten Experten die Fällung der Bäume empfohlen. 

Vor Ort hat sich das Expertenurteil der USK und der Stadt Kleve bestätigt. Alle gefällten Bäume wiesen eine ausgeprägte Weißfäule im Stammfuß auf, sodass nur noch wenige Zentimeter Restwandstärke des Stammes verblieben sind. Das Pilzgeflecht hatte die Baumstämme bereits großflächig durchzogen, das morsche und faserige Holz ließ sich wie ein Schwamm ohne größere Kraftaufwendung mit dem Finger eindrücken. Behandlungs- und Pflegemaßnahmen zum Erhalt der Bäume scheiden unter diesen Umständen aus. Im Rahmen der Verkehrssicherheit war eine Fällung der beliebten Bäume somit leider unumgänglich.

Der fachkundige und langjährig erfahrene Baumkontrolleur der USK hatte das starke Ausmaß des Pilzbefalls im Rahmen einer Routinekontrolle festgestellt und daraufhin die umgehende Fällung der Blütenkirschen empfohlen. Weitere Experten der USK und der Stadt Kleve kamen daraufhin übereinstimmend zu derselben Entscheidung.

Sowohl die USK als auch die Stadt Kleve bedauern die Notwendigkeit der Fällung und sind sich bewusst, dass die Kirschbäume entlang des Kermisdahls – gerade zur Blütezeit – überaus beliebt sind. Obwohl den Fachleuten der Pilzbefall schon bekannt gewesen ist, wurden die Bäume so lange erhalten, wie es objektiv vertretbar war. Nun erreichte das Ausmaß des Pilzbefalls jedoch einen Punkt, zu dem die Fällung aufgrund der stark angegriffenen Struktur der Bäume die einzige verantwortungsbewusste Lösung darstellte.

Die Stadt Kleve wird sich an derselben Stelle schnellstmöglich um Nachpflanzungen kümmern. Inwiefern auch größere Bäume gepflanzt werden können, ist noch Gegenstand der andauernden Prüfung.

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