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Onlinezugangsgesetz

Eine Illustration der Klever Skyline mit einer abstrahierten Darstellung der neuen Internetseite

Inhalt des Onlinezugangsgesetzes

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde im Jahr 2017 beschlossen. Hiernach sollten zahlreiche Verwaltungsprozesse bis zum Jahr 2022 deutschlandweit digital angeboten werden.

Schon bei Inkrafttreten des OZG im Jahr 2017 war abzusehen, dass die Verwaltung bis Ende 2022 nicht "fertig digitalisiert" sein würde, sondern die Verwaltungsdigitalisierung eine Daueraufgabe sein wird. Daher haben Bund und Länder seit Frühjahr 2022 gemeinsam an der Weiterentwicklung des OZG gearbeitet.

Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0)

Der Deutsche Bundestag hat am 23.02.2024 den Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) beschlossen. Der Gesetzentwurf schafft den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren.

Damit kommt es zu mehr Standardisierung und einem breiten Onlineangebot an Verwaltungsleistungen. Die Ende-zu-Ende-Digitalisierung soll zur Regel werden. Zudem wird die Digitalisierung der Verwaltung als Daueraufgabe für Bund, Länder und Kommunen verankert.

Das OZG betrachtet hierbei die folgenden vier zentralen Bausteine:

1. Die Bereitstellung der Verwaltungsleistungen als Online-Services

Jede öffentliche Verwaltung bietet den Bürgerinnen und Bürgern spezifische Leistungen an. Die Zuständigkeit dieser Leistungen regelt sich nach der Art der Verwaltung. Während die Verwaltung einer kreisangehörigen Stadt wie Kleve Leistungen wie die Ausstellung von Personalausweisen und Personenstandsurkunden oder die Anmeldung eines Gewerbes bietet, wird die Zulassung von Fahrzeugen oder die Ausstellung von Führerscheinen in der Regel durch die Kreisverwaltung geregelt. Im Vollzug des Landes steht beispielsweise die Justiz, wozu etwa waffenrechtliche Dienstleistungen oder Erbschaftsangelegenheiten gehören. Zu diesem Zweck wurde im Sinne des OZG ein Katalog beschlossen, in dem all diese Leistungen definiert sind. Auf Basis dieses Kataloges werden die Leistungen derzeit von den öffentlichen Verwaltungen, gemeinsam mit ihren IT-Dienstleistern als Onlinedienste umgesetzt.

2. Die Verknüpfung zu einem übergreifenden Portalverbund

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des OZG wird der behördenübergreifende Portalverbund sein. Bund, Länder und Kommunen sind diesbezüglich verpflichtet, ihre Onlinedienste in Form von Portalen anzubieten, die alle miteinander verknüpft sind. Dies bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich auf dem Dienstleistungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen befinden, von dort aus auch direkt zum entsprechenden Portal des Bundes gelangen zu können.

Unterschieden wird dabei zwischen allgemeinen Verwaltungsportalen und themenspezifischen Fachportalen.  Die Verwaltungsportale dienen hierbei als "Einstiegsportale", in denen weniger komplexe Leistungen beantragt werden können. Die Fachportale weisen hingegen einen höheren Grad an eigener Logik auf.

3. Die Authentifizierung über ein einheitliches Nutzerkonto

In der Regel müssen sich Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung einer Verwaltungsleistung identifizieren. In einem analogen Verwaltungsvorgang geschieht dies beispielsweise durch die Vorlage eines Personalausweises. Diese Identifizierung ist natürlich auch erforderlich, wenn man eine Leistung online beantragt. Aus diesem Grund wurde im OZG festgelegt, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden muss, sich über ein Nutzerkonto zu authentifizieren. Der Bund stellt das digitale Bürgerkonto BundID für ganz Deutschland bereit. Bundesweit soll sich damit identifiziert und Anträge gestellt werden können. Außerdem wird ein digitales Postfach bereitgestellt, über das kommuniziert und Bescheide zugestellt werden können.

4. Die Definition von einheitlichen Austauschstandards

Auch auf technischer Ebene trifft das OZG Regelungen. Da die meisten Behörden bereits seit langem zur internen Vorgangsbearbeitung spezielle Software-Lösungen einsetzen, wird durch das OZG festgelegt, wie diese verschiedenen Programme sich miteinander "unterhalten".

Wo finde ich die OZG-Leistungen auf kleve.de

Eine Vielzahl der bereits online zur Verfügung stehenden OZG-Leistungen finden Sie im Serviceportal.