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Abwasserbeseitigungskonzept

Verschiedene Klemmbretter mit Unterlagen

Gemäß §53 Wassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Anlagen zu betreiben. Die Gemeinden sind dazu angehalten, der zuständigen Behörde (Bezirksregierung Düsseldorf) eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge der noch zu erfolgenden Maßnahmen. Dieses sog. Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) wird im Abstand von jeweils fünf Jahren erstellt und jedes Jahr überarbeitet und somit aktualisiert.