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Bauabnahme

Hausmodell auf einer Hand präsentiert

Baukontrolle und Bauüberwachung

Während der Ausführung werden genehmigungspflichtige Bauvorhaben durch die Bauaufsicht überwacht. Die Überwachung fällt je nach Bauvorhaben unterschiedlich intensiv aus. Der Baubeginn, die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung des Bauvorhabens müssen eine Woche zuvor schriftlich angezeigt werden. Diese Anzeigen befinden sich in der Anlage der Baugenehmigung.

Nach Eingang der Anzeigen der Rohbaufertigstellung als auch der abschließenden Fertigstellung wird eine Bauannahme (Bauzustandsbesichtigung) durchgeführt. Über das Ergebnis einer durchgeführten Bauzustandsbesichtigung wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.

Zur Fertigstellung des Bauvorhabens müssen die vorhandenen technischen Anlagen und Einrichtungen ordnungsgemäß ausgeführt und funktionsfähig (betriebswirksam und sicher) sein. Dies muss je nach Bauvorhaben durch den ausführenden Unternehmer oder von einem (staatlich) anerkannten Sachverständigen bescheinigt werden. Die genauen Anforderungen ergeben hierzu sich jeweils aus der Baugenehmigung und weiteren baurechtlichen und technischen Bestimmungen.