
Wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie während des Bestehens der Ehe einen Ehenamen bestimmen. Zum Ehenamen können bestimmt werden:
- der Geburtsname eines Ehegatten
- der in einer vorangegangenen Ehe erworbene Name eines Ehepartners oder
- ein aus den Namen beider Ehegatten gebildeter Doppelname.
Bei der Wahl eines Doppelnamens besteht die Wahlmöglichkeit, diesen mit oder ohne Bindestrich zu schreiben.
Besteht ein Name aus mehreren Namen, so kann auch nur einer oder einige der Namen zum Ehenamen werden. Für die Bildung eines Doppelnamens darf nur einer der vorhandenen Namen herangezogen werden.
Sieht die sorbische Tradition oder eine ausländische Rechtsordnung eine dem Geschlecht angepasste Form des Namens vor, so kann diese bestimmt werden.
Sie können einen Ehenamen nur gemeinsam bestimmen.
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch entsprechende Erklärung seinen Geburtsnamen oder den bei der Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, diesen Begleitnamen mit oder ohne Bindestrich zu führen. Die Hinzufügung kann jederzeit widerrufen werden, allerdings ist dann keine erneute Erklärung mehr möglich.
Für die Beurkundung einer entsprechenden Namenserklärung sprechen Sie bitte einen Termin per E-Mail (standesamt@kleve.de) ab. Sie werden gleichzeitig über die erforderlichen Unterlagen informiert.
Die Gebühr für die Namenserklärung beträgt 21 Euro. Die Gebühr für eine Bescheinigung über die Namensänderung beträgt 9 Euro.