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Sozialhilfe nach dem 5. und 7.-9. Kapitel SGB XII

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Neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII können je nach Bedarfslage weitere Leistungen nach dem SGB XII erbracht werden.

 

 

Hilfen zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel SGB XII

Für alle Personen, die nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, können die Kosten für medizinische Versorgung durch den Sozialhilfeträger im Einzelfall sichergestellt werden.

Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII

Die Zuständigkeit für die Hilfe zur Pflege liegt beim Kreis Kleve. Bitte wenden Sie sich bei diesbezüglichen Fragen an den Kreis Kleve, Nassauer Allee 15-23, 47533 Kleve (Tel. 02821 – 850).

Hilfen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten nach dem 8. Kapitel SGB XII

Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.

Beispiele hierfür sind:

  • Übernahme von ambulanten Betreuungsleistungen für Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres
  • befristete Übernahme von Unterkunftskosten bei Inhaftierung

Übernahme von Bestattungskosten nach dem 9. Kapitel SGB XII

Gemäß § 74 SGB XII können die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten eine Kostentragung nicht zugemutet werden kann.

Die erstattungsfähigen Kosten werden individuell geprüft. Hierbei spielen auch religiöse Vorgaben eine Rolle. Als üblich anfallende Kosten für Erdbestattungen werden 2.300 € und für Feuerbestattungen 2.725 € angesehen. Darüber hinaus können die Kosten für ein einfaches Reihengrab übernommen werden.

Zwecks Prüfung einer Kostenübernahmemöglichkeit ist die Darlegung der Einkommens- und Vermögenssituation aller eventuell Verpflichteten erforderlich.

Hierzu verwenden Sie bitte das Antragsformular für jeden Verpflichteten und reichen es ausgefüllt mit entsprechenden Nachweisen ein:

Gerne beraten wir Sie telefonisch oder per Mail.

Ansprechpartnerin / Ansprechpartner
Name Buchstabenbereich
Herr Franken O-Z
Frau Haardt A-N