Insgesamt ist die Veräußerung von 10 Baugrundstücken geplant. Die Grundstücke liegen in einer Größenordnung von ca. 430 m² - rund 660 m². In dem Gebiet sind ausschließlich Einzelhäuser mit maximal einem Vollgeschoss, bei offener Bauweise vorgesehen. In den Gebäuden sind höchstens zwei Wohneinheit zulässig.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die das Baugebiet betreffen. Die Seite wird aktualisiert, sobald neue Daten zur Verfügung stehen.
Bearbeitungsstand bis zur Grundstücksveräußerung
Bezeichnung | Bearbeitungsstand |
---|---|
Bebauungsplan (Aufstellung) | abgeschlossen |
Erschließung (Planung) | abgeschlossen |
Erschließung (Baumaßnahme) | In Ausführung |
Grundstücksvermessung | Nach Erschließung |
Vermarktung | Nach Vermessung |
Erwerb der Baugrundstücke
Für Familien mit minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt, die bisher noch über kein Wohneigentum verfügen, werden Grundstücke zu einem vergünstigten Kaufpreis zur Verfügung gestellt. Auf im Vorfeld festgelegte Grundstücke können sich ausschließlich Kaufinteressierte aus diesem Personenkreis bewerben. Daneben werden weitere Grundstücke zum marktüblichen Kaufpreis im freien Verkauf angeboten. Die Verkaufspreise legt der Rat der Stadt Kleve fest. Bei der Festlegung orientiert sich der Rat an den Bodenrichtwerten. Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss des Kreises Kleve ermittelt. Hauptaufgabe des Gutachterausschusses ist die Schaffung von Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Über das Auskunftssystem www.boris.nrw.de sind die Bodenrichtwerte für ganz Nordrhein-Westfalen abrufbar.
Die Nachfrage nach städtischen Wohnbaugrundstücken übersteigt das Angebot bei weitem. Die Auswahl der Bewerber erfolgt im Losverfahren. Innerhalb einer 5-tägigen Bewerbungsfrist können sich alle Kaufinteressenten auf die zum Kauf stehenden Baugrundstücke bewerben.
Ein Anspruch auf Zuteilung eines städtischen Grundstücks besteht nicht. Die Entscheidung über die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke trifft der Liegenschafts- und Steuerausschuss.
Für Kaufinteressenten gilt
- Es gibt keine Bindung an Makler oder Bauträger
- Die Kaufnebenkosten (beispielsweise Vermessungskosten, Notarkosten oder Grunderwerbsteuer) tragen die Käufer
- Die Grundstücke werden nach dem Abschluss der Straßenbaumaßnahme vermessen
- Für die städtischen Baugrundstücke besteht eine Bauverpflichtung. Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages ist ein Wohnhaus bezugsfertig zu errichten
- Es besteht eine Verpflichtung das Wohnhaus für die Dauer von fünf Jahren selbst zu bewohnen
- Es gelten die Bestimmungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2-313-0. Zusätzlich können weitere Regelungen in die Kaufverträgen aufgenommen werden. Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite
Hinweis: Der Zeitpunkt des Bewerbungsverfahrens wird auf dieser Seite rechtzeitig veröffentlicht. Zusätzlich erfolgt eine Bekanntgabe über den städtischen Newsletter "Grundstücke" und die städtischen Social Media-Kanäle. Bewerbungen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Es gibt keine Wartelisten für Wohnbaugrundstücke. Die Grundstückspreise sowie die einzelnen Grundstücksgrößeren werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bekanntgegeben.
Bebauungsplan 2-313-0
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung.
Ein Bebauungsplan wird vom Rat der Stadt Kleve als Satzung beschlossen. Daher sind die Inhalte für die Zulässigkeit von Bauvorhaben verbindlich. Die möglichen Inhalte eines Bebauungsplans sind im Baugesetzbuch bestimmt. Demnach können in einem Bebauungsplan insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke getroffen werden.
Bestandteile des rechtskräftigen Bebauungsplanes 2-313-0 sind folgende Unterlagen:
- Planzeichnung
- Begründung zum Bebauungsplan
- Artenschutzgutachten
- Artenschutzgutachten Protokoll
- Bestandsanalyse Biotoptypen
- Bodengutachten
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
- Lärmgutachten
- Umweltbericht
Hier gelangen Sie zu den oben aufgeführten Dokumenten des Bebauungsplans 2-313-0
Fragen rund ums Bauen
Das technische Bürgerbüro des Fachbereichs 61 Planen & Bauen (PuB) beantwortet Ihnen alle Fragen rund ums Bauen.
Weitere Informationen Informationen zum PuB
Bodenschutz / Altlasten
Neben den vorgenannten Gutachten wurden durch die Stadt Kleve weitere Bodenuntersuchungen beauftragt, um den zukünftigen Bauherren eine erste Einschätzung zu den Bodenverhältnissen zu geben. Dazu erfolgten Bohrungen in allen zukünftig geplanten Baugrundstücken. Im Ergebnis werden die Risiken bezüglich Altlastensituation und Bodenentsorgung als allgemein gering bewertet. Die Tragfähigkeit des vorhandenen Auebodens ist beim Bauvorhaben zu beachten.
Das Gutachten sowie den Lageplan mit den Standorten der Bohrungen können Sie unten in den Downloads einsehen.
Fragen rund um die Themen Bodenschutz / Altlasten
Die Themen des Bodenschutzes obliegen der Unteren Bodenschutzbehörde, die beim Kreis Kleve angesiedelt ist.
Weitere Informationen zu dem Thema Bodenschutz
Vertragliche Regelung zur Dachbegrünung
Zur Umsetzung der Klimaschutzziele der Stadt Kleve wird der folgende Passus in die Kaufverträge aufgenommen:
"Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB sind Flachdächer und flachgeneigte Dächer bis 15 Grad (inklusive Carports und Garagendächer) -auch wenn sie für Solar- und Photovoltaikanlagen genutzt werden - extensiv zu begrünen, als begrünte Fläche fachgerecht unter Beachtung der brandschutztechnischen Bestimmungen anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Bei der Dachbegrünung ist eine Subtratschicht mit einem Schichtaufbau von mindestens 15 cm erforderlich. Zur Einsaat sollte Saat- und Pflanzgut aus regionaler Herkunft verwendet werden. Das Dachbegrünungssupstrat muss der FLL-Richtlinie Ausgabe 2018 entsprechen."
Erschließung
Die Erschließung wird vom Fachbereich 66 - Tiefbau der Stadt Kleve durchgeführt. Die Planstraße wird zunächst als asphaltierte Baustraße errichtet. Nach Fertigstellung der Wohnbebauung wird die provisorische Deckschicht entfernt und durch eine Pflasterung ersetzt. Aus diesem Grund wird bei den Grundstücksverkäufen vertraglich festgehalten, dass für den späteren Straßenendausbau ein Streifen von 1,0 m an der Straßengrundstücksgrenze von sämtlichen Befestigungen und Bepflanzungen freigehalten werden muss.
Private Grundstückszufahrten haben sich der Höhenplanung des Fachbereiches Tiefbau anzupassen. Die Ableitung von privatem Niederschlagswasser auf die öffentliche Straßenfläche ist unzulässig.
Im Juni 2021 erfolgte der Baubeginn der Planstraße. Das Bauende ist für das 1. Qurtal 2022 geplant.
Einen Lageplan für den Straßenbau finden Sie im unteren Bereich dieser Seite unter "Downloads".
Neben dem Kanal- und Straßenbau umfasst die Versorung in dem Gebiet auch das Strom-, Gas-, und Wassernetz. Zusätzlich erfolgt eine Glasfaseranbindung.
Fragen zu der Erschließung
Der Fachbereich 66 - Tiefbau steht Ihnen bei allen Fragen zu der Erschließungsmaßnahme zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Fachbereich 66 - Tiefbau
Erschließungskosten
Die Stadt Kleve verkauft die Grundstücke voll erschlossen. Das bedeutet, dass in dem Kaufpreis die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und Kanalanschlussbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabegesetztes (KAG) bereits enthalten sind.
Der Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze erfolgt auf Kosten des Käufers.
Das Recht der Stadt Kleve, für eine zukünftige Erneuerung der Straße Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabegesetzt (KAG) oder den dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erheben, bleibt davon unberührt.
Fragen zu Erschließungskosten
Weitere Informationen zu Erschließungskosten
Newsletter - Grundstücke
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