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Abwasserbeseitigungskonzept

Gemäß § 53 Wassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) sind die Gemeinden verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Anlagen zu betreiben. Die Gemeinden sind dazu angehalten, der zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge der noch zu erfolgenden Maßnahmen vorzulegen. Dieses sogenante Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) wird im Abstand von jeweils fünf Jahren überarbeitet.

Die Pflicht zur Erfüllung des Abwasserbeseitigungskonzeptes liegt bei der Stadt Kleve speziell bei dem Fachbereich 66 – Tiefbau und wurde nicht auf die Umweltbetriebe der Stadt Kleve übertragen.