
Städtische Wohnbaugrundstücke
Im Stadtgebiet von Kleve und in den angrenzenden Ortsteilen werden Wohnbaugrundstücke aus dem Eigentum der Stadt Kleve veräußert / im Erbbaurecht herausgegeben.
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Folgende Wohnbaugrundstücke werden denmächst vermarktet:
Die Stadt Kleve wird ihr Grundstücksangebot um Flächen ergänzen, sobald bei diesen alle Voraussetzungen für eine Vermarktung erfüllt sind.
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Grundstück Breite Straße
Das Bieterverfahren fandin der Zeit von Dienstag, 01.06.2023 bis Montag, 31.07.2023 statt.
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Baugebiet Neerfeldstraße / Goldacker
Das 1.Bewerbungsverfahren fand in der Zeit von Dienstag, 15.08.2023 bis Donnerstag, 24.08.2023 statt
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Baugebiet Im Felde
In der Zeit von Mittwoch, 04.10.2023 bis Freitag, 13.10.2023 findet ein 2. Bewerbungsverfahren statt
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Baugebiet Bresserbergstraße
Im Februar 2023 war Baubeginn für die Erschließungsarbeiten.
Für Familien mit minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt, die bisher noch über kein Wohneigentum verfügen, werden Grundstücke zu einem vergünstigten Kaufpreis / im Erbbaurecht zur Verfügung gestellt. Auf im Vorfeld festgelegte Familiengrundstücke können sich ausschließlich Interessenten aus diesem Personenkreis bewerben. Es besteht dabei die Auswahlmöglichkeit, diese Grundstücke zu erwerben oder im Rahmen eines Erbbaurechts zu erhalten.
Daneben werden Marktpreisgrundstücke zum marktüblichen Kaufpreis im freien Verkauf angeboten,. Die Verkaufspreise und die Rahmenbedingungen legt der Rat der Stadt Kleve fest.
Die Vermarktung erfolgt unter Anwendung der "Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber" in der derzeit gültigen Fassung.
Ein Anspruch auf Zuteilung eines städtischen Grundstücks besteht nicht. Die Entscheidung über die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke trifft der Liegenschafts- und Steuerausschuss.
Die Käufer / Erbbaurechtsnehmer verpflichten sich, auf dem Baugrundstück innerhalb von zwei Jahren ein Wohnhaus bezugsfertig zu errichten. Nach der Feststellung der Bezugsfertigkeit besteht eine 5-jährige Selbstbewohnungsverpflichtung. Im Erbbaurecht werden Baugrundstücke mit einer Nutzungsbeschränkung herausgegeben, wonach das Vertragsobjekt über die Laufzeit als Hauptwohnsitz zu nutzen ist. Diese Verpflichtung geht mit der Veräußerung des Erbbaurechts / des Gebäudes auf die neuen Erbbaurechtsnehmer über.