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Namenserklärungen

Symbolbild: Paragraphenzeichen in verschiedenen Größen

Im Rahmen der Personenstandsbeurkundungen ist eine Fülle unterschiedlicher Namenserklärungen möglich. 

Zu den genannten Themenfeldern erhalten Sie im Weiteren entsprechende Informationen. Sofern Sie eine der genannten Namenserklärungen in Betracht ziehen, kontaktieren Sie bitte zunächst des Standesamt für eine eingehende Beratung.

  • Namenserklärungen in der Ehe
  • Namenserklärungen nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft
  • weitere Namenserklärungen von Kindern und volljährigen Personen
  • Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
  • Angleichungserklärung nach Art. 47 EGBGB
  • Angleichungserklärung nach Art. 48 EGBGB
  • Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz
  • Namenseränderung nach dem Namensänderungsgesetz

Fragen zu dieser Dienstleistung richten Sie bitte per E-Mail an standesamt@kleve.de.