Pfadnavigation

Inhalt

Räum- und Streupflicht

Für einen großen Flächenanteil des Stadtgebietes übernehmen wir gegen eine Gebühr den Winterdienst.


Um allerdings befahrbare und sichere Straßen in ganz Kleve gewährleisten zu können, ist beim Winterdienst bestimmter Straßen von der Möglichkeit nach § 4 des Straßenreinigungsgesetztes NRW der Übertragung auf die anliegenden Grundstückseigentümer Gebrauch gemacht worden. Art und Umfang der Pflichten ergeben sich aus der Straßenreinigungssatzung sowie dem zugehörigen Straßenverzeichnis. In diesem Fall sind Sie regelmäßig nicht gebührenpflichtig.

Soweit den Kommunen bzw. den kommunalen Betrieben die Räum- und Streupflicht obliegt besteht nach einschlägiger Rechtslage Handlungsbedarf im Wesentlichen an den gefährlichen und verkehrswichtigen Bereichen. Dabei müssen die beiden Merkmale „gefährlich" und „verkehrswichtig" zugleich vorliegen. Da dies aber nur auf relativ wenig Bereiche zutrifft ist es ein Indiz dafür, dass seitens der Kommunen in den vergangenen Jahren wesentlich mehr gemacht wurde, als eigentlich erforderlich wäre. Ein Service, insbesondere für die Verkehrsteilnehmer, auf den einmal hingewiesen werden darf und der sicherlich im Rahmen der Möglichkeiten auch aufrecht erhalten werden soll.
Um einen schnellstmöglicher Winterdienst zugewährleisten sind wir durch Rufbereitschaft, Wochenenddienst und Schichtdienst an Werktagen, sowie an Sonn- und Feiertagen immer im Einsatz.
Frühmorgens werden bereits Kontrollen durchgeführt, um mögliche Glätte festzustellen, damit bei Beginn des allgemeinen Berufsverkehrs die Straßen frei sind.

Um diese Aufgabe erfüllen zu können stehen für den Winterdienst bis zu 50 Mitarbeiten und mehr als 10 Fahrzeuge mit Streu-/ Räumvorichtung zur Verfügung. Durchschnittlich werden pro Winter ca. 250 Tonnen Streusalz verbraucht. Diese werden in 3 Salzsilos auf dem Betriebsgelände der USK gelagert.

Was umfasst der Winterdienst?

  • Bestreuung und Schneeräumung auf Radwegen, Fahrbahnen und Parkplätze
  • Bestreuung der Gehwege an städtischen Grundstücken, Fußgängerüberwegen und Bushaltestellen
  • Bestreuung der Straßen und Radwege erfolgt mit Salz; für Gehwege wird ein Splitt- Salzgemisch verwendet.