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Lärmaktionsplan: Bürgerinnen und Bürger können ab sofort Lärmbelastungen melden

Veröffentlicht am: 08.01.2024

Stau auf einer Straße

Die Mitarbeit der Klever Bürgerinnen und Bürger ist gefragt: Vom 08.01. bis zum 28.01.2024 können Lärmbelastungen im Klever Stadtraum über ein Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen gemeldet werden. Die eingegangenen Meldungen werden dann in der anstehenden Überarbeitung des Lärmaktionsplans der Stadt Kleve berücksichtigt.

Unter einem Lärmaktionsplan (LAP) wird ein gesamtstädtisches Konzept verstanden, welches dazu dient, die Lärmbelastung für Bürgerinnen und Bürger im Stadtraum zu reduzieren. Er wird von Städten und Gemeinden gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) aufgestellt und regelmäßig im Abstand von fünf Jahren überprüft. Der letzte LAP der Stadt Kleve wurde im Jahr 2018 veröffentlicht. Ziel des LAP ist es, die Auswirkungen von Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen oder zu mindern. Umgebungslärm ist all jener Lärm, der etwa von Straßen-, Schienen- oder auch Flugverkehr ausgeht. Lärmquellen, die von Sport-, Nachbarschafts- oder Freizeitaktivitäten ausgehen werden hier nicht betrachtet.

Bei der Überprüfung des LAP werden Hauptverkehrsstraßen ab einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr sowie Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen mit über 50.000 Starts und Landungen pro Jahr berücksichtigt. In Kleve sind davon die Bundesstraßen 9 und 220, sowie die Landesstraßen 484 und 362 betroffen. Durch Schienen- oder Luftverkehr verursachter Umgebungslärm wird in dem LAP der Stadt Kleve nicht behandelt, da die jeweiligen Verkehrsaufkommen unterhalb der Grenzbereiche liegen.

Da nun eine neuerliche Überprüfung und Überarbeitung des LAP ansteht, kann sich im Rahmen der zweiphasigen Beteiligung auch die Bevölkerung einbringen und Angaben zur Lärmbelastung im Stadtraum machen. Die erste Phase findet vor der Überprüfung des LAP auf Grundlage der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen bereitgestellten Lärmkarten, sowie dem LAP von 2018 statt. Die Bürgerinnen und Bürger finden im Beteiligungsportal auf www.beteiligung.nrw.de/portal/kleve Zugang zu den aktuellen Lärmkarten, sowie dem letzten LAP. Ebenso können über dieses Portal online vom 08.01. bis zum 28.01.2024 Meldungen vorgenommen werden, welche dann im Zuge der Überarbeitung des LAP mit einfließen werden. Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach der Überarbeitung des LAP. Fragen zum Verfahren und zum Lärmaktionsplan beantwortet die Stadt Kleve gerne per E-Mail unter folgender Mailadresse: luc.boekholt@kleve.de.

Bürgerinnen und Bürger können über die Internetseite der Stadt Kleve zudem jederzeit Lärmbelästigungen melden – auch solche, die nicht als Umgebungslärm vom Lärmaktionsplan umfasst sind. Auf www.kleve.de/maengel-beschwerden-und-ideen steht ein Online-Formular bereit, um Ruhestörungen aller Art an die Ordnungsbehörde der Stadt Kleve heranzutragen.

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