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Melderegisterauskunft

Diese Dienstleistung ist derzeit nur auf schriftlichem Wege möglich. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an die Postanschrift des Bürgerbüros. Die Anfragen werden chronologisch nach Posteingangsstempel abgearbeitet. Aufgrund des sehr hohen Anfrageaufkommens rechnen Sie für die Rückantwort bitte mit mehrwöchiger Wartezeit.

Eine Auskunft aus dem Melderegister muss schriftlich oder durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro beantragt werden. Hierbei werden die persönlichen Daten der anfragenden Person bzw. Stelle erfasst.

Zur Identifizierung der gesuchten Person sind die Angabe von Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum sowie bisherige oder frühere Anschriften zu nennen.

Bei jeder Anfrage ist anzugeben, ob ein gewerblicher Zweck vorliegt. Dieser Zweck muss genau definiert sein.

Falls die Auskunft für Zwecke des Adresshandels oder Werbung verwendet wird, muss vor Erteilung der Auskunft die Zustimmung der angefragten Person durch die Meldebehörde eingeholt werden.

Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über natürliche Personen erteilt werden. Auskünfte über juristische Personen (z. B. Firmen) erhalten Sie beim Gewerbeamt.

Einfache Melderegisterauskunft

Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden Vor- und Nachname, Doktorgrad und Anschrift einer Person mitgeteilt, weitere Daten erhält man nur im Rahmen einer erweiterten Melderegisterauskunft.

Erweiterte Melderegisterauskunft

Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer Person ist der Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erforderlich.

Bitte sehen Sie von telefonischen oder schriftlichen Erinnerungen bzw. Aufforderungen ab. Alle Anfragen werden nach Eingangsdatum chronologisch abgearbeitet.

Stellen Sie bei der Verwendung des Online-Formulars sicher, dass Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion griffbereit und die AusweisApp2 gestartet haben.


Benötigte Dokumente

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)


Gebühren

  • einfache Melderegisterauskunft: 11,00€
  • erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00€


Hinweise

  • Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.


    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt. Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.


Vorbereitungen

  • Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
      • der Vor- und Familienname,
      • das Geburtsdatum,
      • das Geschlecht oder
      • eine Anschrift.
         
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.