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Anliegerbeiträge

Symbolbild: Paragraphenzeichen in verschiedenen Größen

An den Kosten für Straßenbaumaßnahmen werden die Anlieger nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) oder des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) beteiligt. Der Anteil der Anlieger ergibt sich aus den jeweiligen Ortssatzungen. Sie finden Links zu den Gesetzen sowie zu den örtlichen Satzungen unten auf dieser Seite.

Sobald der Rat der Stadt Haushaltsmittel für eine Straßenbaumaßnahme bereitstellt, können die Detailplanungen beginnen. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Anlieger zu Kosten herangezogen werden, wird parallel in der Abteilung Liegenschaften geprüft.

Bei umfangreichen Planungsmaßnahmen werden die Anlieger frühzeitig im Rahmen einer Anwohnerversammlung über die Planungen und die voraussichtlichen Kosten informiert. Bei geringfügigen Maßnahmen (LED-Beleuchtung), erfolgt die Information der Anlieger in der Regel digital.

Aktuell sind folgende beitragspflichtige Maßnahmen in der Bearbeitung:

  • Ackerstraße (Beleuchtung)
  • Brabanterstraße (Beleuchtung zwischen Nimweger Straße und Lindenallee)
  • Bresserbergstraße (Beleuchtung)
  • Grabenstraße
  • Keekener Straße (Gehweg, ggfs. Parkbuchten, Beleuchtung und Straßenentwässerung im Ortsteil Rindern)
  • Klever Berg (Beleuchtung)
  • Nassauerstraße / Nassauer Mauer (Beleuchtung)
  • Ringstraße (Gehwege, Parkbuchten, Beleuchtung und Straßenentwässerung)
  • Scholtenstraße (Beleuchtung)
  • Spyckstraße (Tiergartenstraße bis Bahnlinie)
  • Stadthallenumfeld (Wasserstraße und Lohstätte)
  • Ulmenweg

In den Downloads finden Sie das Straßen- und Wegekonzept, welches die geplanten beitragspflichtigen Maßnahmen der kommenden Jahre beinhaltet.

Die Kosten pro Anlieger werden nach der Größe des jeweiligen Grundstücks und dessen Ausnutzbarkeit (Geschossigkeit) ermittelt.

Kanalanschlussbeiträge

Für den erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an das öffentliche Kanalnetz werden einmalig Kanalanschlussbeiträge (nicht Hausanschluss) erhoben.

Anliegerbescheinigung

Bescheinigungen über den aktuellen Erschließungszustand eines Grundstückes sind gebührenpflichtig. Sie können schriftlich oder per E-Mail angefordert werden.