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Anmeldung zur Eheschließung

Trauringe werden nach vorne gehalten zur Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung muss am Wohnort eines der beiden Partner erfolgen. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um den Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt. Auch wenn Ihre Eheschließung in einem anderen Standesamt stattfinden soll, muss die Eheschließung am Heimatort angemeldet werden.

Die Anmeldung der Eheschließung dient der Prüfung der Ehevoraussetzungen. Liegen keine Ehehindernisse vor, wird die Anmeldung vorgenommen. Sie hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Grundsätzlich gilt, dass die Partner die Eheschließung gemeinsam und persönlich anmelden sollen. Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den Anderen bevollmächtigen. Das entsprechende Formular steht im Download-Bereich zur Verfügung.

Die Gebühr für die Anmeldung einer Eheschließung beträgt bei ausschließlich deutscher Beteiligung 40,00 € und 66,00 €, wenn ausländisches Recht zu beachten ist.

Die Anmeldung einer Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Vorzulegende Unterlagen

Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Alle genannten Urkunden sind als Original und nicht als Kopie einzureichen.

Sie sind beide volljährig, deutsche Staatsangehörige und waren noch nie verheiratet?

Dann benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • falls Sie nicht in Kleve wohnen: eine erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde
  • falls Sie nicht in Kleve geboren wurden: einen aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt beim Standesamt des Geburtsortes)
  • sollten Sie bereits gemeinsame Kinder haben, so bringen Sie bitte deren Geburtsurkunden mit

Geschiedene oder verwitwete Verlobte müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorlegen:

  • einen aktuellen Auszug aus dem Eheregister oder eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk. Sollten Sie in Kleve geheiratet haben, greifen wir auf die bei uns geführten Register zurück

In den folgenden Fällen möchten wir Sie bitten, sich zunächst mit uns in Verbindung zu setzen:

  • ein Verlobter besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • ein Verlobter ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • ein Verlobter hat eine vorherige Ehe im Ausland geschlossen
  • ein Verlobter wurde im Ausland geschieden