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Angleichungserklärungen

Symbolbild: Paragraphenzeichen in verschiedenen Größen

Angleichungserklärung Art. 47 EGBGB

Die sogenannten Angleichungserklärungen ermöglicht z.B. deutschen Staatsangehörigen mit Migrationhintergrund die ursprünglich ausländische Namensführung an das deutsche Namensrecht anzupassen. Viele ausländische Namensgebungen existieren nicht im deutschen Recht.

So können z.B.

  • Namensketten in Vor- und Familiennamen umgewandelt werden
  • Bestandteile des Namens abgelegt werde, die das deutsche Recht nicht vorsieht (z.B. Eigennamen) abgelegt werden oder
  • Eine deutschsprachige Form des Vor- oder Familiennamens angenommen werden

Angleichungserklärung Art. 48 EGBGB

Wenn Ihre Namensführung dem deutschen Recht unterliegt und Sie einen Namen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erworben haben und diesen Namen auch in Deutschland führen möchten, so setzen Sie sich mit dem Standesamt in Verbindung. Wir beraten Sie gerne.

Die Gebühr für diese Namenserklärungen beträgt 21 Euro.

Die Gebühr für die Bescheinigung über die Namensänderung beträgt 9,00 €

Fragen zu dieser Dienstleistung richten Sie bitte per E-Mail an standesamt@kleve.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch oder persönlich.