Pfadnavigation

Content

nachträgliche Namenserklärung in der Ehe

Symbolbild: Paragraphenzeichen in verschiedenen Größen

Wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie während des Bestehens der Ehe einen Ehenamen bestimmen. Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Voranstellung oder Anfügung Ihres Namens können Sie einmal wieder rückgängig machen.

Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden.

Sie können den Ehenamen nur gemeinsam bestimmen. Alle Namenserklärungen müssen vor dem Standesbeamten abgegeben werden.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine aktuelle Eheurkunde mit. Diese Urkunde erhalten Sie bei Ihrem Heirats-Standesamt. Wenn Sie in Kleve geheiratet haben, benötigen Sie nur Ihren Ausweis.

Die Gebühr für diese Namenserklärung beträgt 21 Euro. Die Gebühr für die Bescheinigung über die Namensänderung beträgt 9,00 €.

Fragen zu dieser Dienstleistung richten Sie bitte per E-Mail an standesamt@kleve.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch oder persönlich.