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Leitfaden zur Erinnerungskultur

Ein Luftbild von Kleve. Im Hintergrund die Schwanenburg. Davor das Wort "Kleve".

Objekte, die an Personen oder Aspekte der Vergangenheit erinnern, sind selbstverständlicher Bestandteil des öffentlichen städtischen Raumes. Denk- und Erinnerungsmale, zu denen bauliche und Bodendenkmäler ebenso gehören wie Mahnmale, Gedenksteine, Tafeln, Plaketten, aber auch Namen von Straßen, Plätzen und Brücken, sind Teil des kulturellen Erbes und zeigen die Entwicklung der Gedenk- und Erinnerungskultur unserer Stadtgesellschaft auf.

Häufig finden sie allerdings erst Beachtung, wenn sie in die Kritik geraten, weil sie der heutigen Sicht auf die Vergangenheit nicht entsprechen und mit den gegenwärtigen Wertvorstellungen nicht übereinstimmen. Die Folge sind oft heftig geführte Diskussionen darüber, wie mit diesen aus der Vergangenheit überkommenen Erinnerungszeichen umgegangen werden soll. Der Forderung nach Eliminierung der als anstößig empfundenen Objekte steht die Ansicht gegenüber, dass auch sie als Teil der Erinnerungskultur erhalten werden müssen und in besonderer Weise dazu anregen, sich mit dem früher herrschenden Gesellschaftssystem und den damaligen politischen Herrschaftsformen auseinanderzusetzen. Eine Beseitigung würde dagegen zu einer Geschichtsverfälschung führen und sogar verharmlosend wirken.

Nur wenn verschiedene Zeitschichten im Stadtbild erhalten bleiben, wird der öffentliche Raum selbst Spiegel der Erinnerungskultur. Hieraus ergibt sich auch eine Verantwortung für die Zukunft. Die heute Handelnden müssen sich bewusst sein, dass ihre Erinnerungsmale ebenfalls nachfolgenden Generationen überantwortet werden und in der Zukunft als Teil der Erinnerungskultur Auskunft über unsere Gegenwart geben.