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Leitfaden Kinderschutz

Der Leitfaden Kinderschutz liegt in seiner vierten Überarbeitung für Mitarbeiter*innen in den Frühen Hilfen, im Bildungsbereich (Kita, Schule) und der öffentlichen und freien Jugendhilfe vor.

Am Anfang bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung steht oft das Gefühl „da stimmt was nicht“. Übereilte und unreflektierter Aktionismus könnte einem Kind bzw. einer Familie mehr schaden als nützen.

Nun ist dieses Gefühl vorhanden und wird in der weiteren Beobachtung des Kindes entweder mit Fakten untermauert. Es kann sich aber auch herausstellen, dass das Gefühl unberechtigt ist.

Kernstück des Leitfadens sind zwei Checklisten. Diese sollen bei der Einschätzung einer vermuteten Kindeswohlgefährdung helfen, Klarheit zu bringen. Eine Checkliste ist für die Altersgruppe von null bis sechs Jahren. Die andere Checkliste ist für Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren.

Weiterhin gibt der Leitfaden Informationen

  • zum Verfahren bei Bekanntwerden einer Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII,
  • zur Durchführung von Elterngesprächen,
  • rechtlich relevanten Paragraphen und
  • die Ansprechpartner*innen bei der Stadt Kleve sowie den freien Trägern.